Stadt legt Veto ein: Club S21 in Jena kann nicht starten

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Clubeinweihung »Grand Opening S21« am 1. September per Bescheid präventiv untersagt

Derzeit wird in Jena über Plakate und soziale Medien eine Clubeinweihung »Grand Opening S21« am 1. September 2018 in der Saalbahnhofstraße 21 beworben.

Der Fachdienst Bauordnung weist ausdrücklich darauf hin: Für das Objekt Saalbahnhofstraße 21 wurde keine Nutzungserlaubnis für solch eine Veranstaltung erteilt. Im Gegenteil – die Nutzung des Objektes für eine Diskothek wurde sogar per Bescheid präventiv untersagt. Eine Bauabnahme hinsichtlich des Brandschutzes ist obendrein noch nicht erfolgt. Die Polizei ist über diesen Vorgang informiert.

Die auf Facebook genannte Spanne der Eröffnungsveranstaltung von 22:00 bis 06:00 Uhr entspricht weiterhin nicht der vom Besitzer beantragten Nutzung einer »gastronomisch-kulturellen Einrichtung welche von 17.00 bis 21.30 Uhr geöffnet sein soll«.

Da das Gebäude an das Wohngebiet Damenviertel angrenzt, wird es auch zukünftig keine Betriebserlaubnis für einen Geschäftsbetrieb geben, welcher erheblich die Nachtruhe der Bewohner stört.

Quelle

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