Zum Fall der abgebrochenen Abschiebung eines werdenden Vaters sagt Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger: „Mit Unverständnis habe ich die Entscheidung des Bundesamtes zur Kenntnis genommen. Mit ihr wurden die Rechte der jungen Familie und das Schicksal des Kindes missachtet.“
Von dem Fall ist das TMMJV vorab nicht unterrichtet gewesen, da es sich um eine sogenannte Dublin-Überstellung handelt. Für diese ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, insbesondere auch für die Prüfung von Abschiebehindernissen. Die Ausländerbehörde hatte das Bundesamt zuvor über die Sorgeerklärung, die Anerkennung der Vaterschaft und bevorstehende Geburt unterrichtet und ausdrücklich angefragt, ob dennoch an der Überstellung festgehalten werden soll. Das BAMF entschied, dass trotz dieser vorgebrachten Tatsachen „noch keine familiäre Bindung“ bestehe und somit kein Abschiebehindernis vorliege.