Thüringen: 19 Behörden, Landesanstalten, Behördenteile werden zu 3 Oberhbehörden

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Ab 1. Januar 2019 werden im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft insgesamt 19 Behörden, Landesanstalten, Behördenteile und ein Landesbetrieb in nur drei neue Oberbehörden integriert. Es entstehen das neue Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) und das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
„Thüringen ist im Wandel. Öffentliche Verwaltungen werden sich in den kommenden Jahren vielfältigen Herausforderungen stellen müssen. Die von der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossene Verwaltungsstrukturreform ist die Grundlage dafür, die nachgeordneten Behörden aus dem Geschäftsbereich des TMIL zukunftsfest zu machen“, sagte Ministerin Birgit Keller.

„Von der Reform sind circa 2700 Bedienstete betroffen, wobei fast keiner umziehen muss. An den einzelnen Standorten und dem dort gewohnten Service wird sich nichts ändern. Wir sind weiterhin mit unseren Behörden vor Ort vertreten. Die größten Veränderungen haben wir im Bereich der Führungsebene, die wir mit der Neustrukturierung verschlanken. Dienst- und Fachaufsichten werden gebündelt. Das dient neben der Vermeidung von Mehrkosten auch der Beschleunigung von Verfahren.“ sagte Keller. „Insbesondere mit dem TLLLR schaffen wir eine schlagkräftige Behörde für den ländlichen Raum. Mit der neuen Struktur sorgen wir durch die Verbindung der Förderreferate für den ländlichen Raum mit den Bereichen der Landwirtschaft für ein abgestimmtes Handeln. Wir bündeln damit unsere Kräfte. Ich bin davon überzeugt, dass diese Veränderungen notwendig sind, wenn wir unseren Ansprüchen an eine moderne und zukunftsfähige Verwaltung gerecht werden wollen“, so Keller.

Hintergrund

Im neuen Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) wird das bisherige Landesamt für Bau und Verkehr mit den vier Straßenbauämtern und dem Landesbetrieb Thülima zusammengefasst. In einem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) werden das Landesamt für Vermessung und Geoinformation mit den für Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teilen der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung verschmolzen. Im neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) werden die Landesanstalt für Landwirtschaft, die sieben Landwirtschaftsämter, die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau und die nicht für Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teile der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung sowie die landwirtschaftlichen Teile des Referates 460 „Ländlicher Raum“ des Landesverwaltungsamtes vereint.

Quelle

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