Ab 15. Februar wird in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Löberstraße und Löberwallgraben beidseitig zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h angeordnet.
Damit wird eine weitere Maßnahme des Lärmaktionsplanes der Stadt umgesetzt. Alle Kraftfahrer werden um entsprechende Berücksichtigung gebeten.