Weimar: Beschlüsse zur Neuordnung der Ortsteile waren rechtswidrig

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In der Stadtratssitzung vom 5. September 2018 hatten die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen beantragt, neue zusätzliche Ortsteile in der Stadt Weimar zu bilden: Altstadt, Nordvorstadt, Parkvorstadt, Schönblick, Südstadt und Westvorstadt. Gleichzeitig sollte der Ortsteil Weimar Nord um den statistischen Bezirk Industriegebiet Weimar Nord sowie den Ortsteil Ettersburgsiedlung erweitert werden.

Stadtrat Karl-Heinz Kraass (CDU) legte in derselben Stadtratssitzung einen  Änderungsantrag vor, wonach der Ortsteil Weimar Nord um das Gebiet der Nordvorstadt sowie der Ortsteil Oberweimar/Ehringsdorf um den statistischen Bezirk Südvorstadt zu erweitern sei.

Der Antrag von Karl-Heinz Kraass erlangte im September eine Mehrheit im Stadtrat. Die damit einhergehende Änderung der Hauptsatzung wurde der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Die SPD-Fraktion jedoch zweifelte die Rechtmäßigkeit des zustande gekommenen Mehrheitsbeschlusses an und behauptete gleichzeitig, der Antrag von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen sei wirksam und müsse vollzogen werden.

Nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Weimar bleibt es dahingestellt, ob es zulässig war, nach der Abstimmung über den Antrag von SPD, Die Linke und Bd.90/Die Grünen über den Antrag des Stadtrates Kraass abstimmen zu lassen, denn die beiden gefassten Beschlüsse seien rechtswidrig, so die Rechtsaufsicht. In beiden Fällen würde gegen die Thüringer Kommunalordnung verstoßen, wonach vor der Neubestimmung von Ortsteilen die Einwohner des betroffenen Ortsteiles anzuhören seien. Diese Bürgerbeteiligung wurde aber unstreitig nicht durchgeführt. Daher wird der Oberbürgermeister in der kommenden Stadtratssitzung am 6. März 2019 die Aufhebung der beiden für rechtswidrig erklärten Beschlüsse beantragen.

„Die Fraktionen, die eine Neuaufteilung der Kernstadt bzw. einzelner bestehender Ortsteile zum Ziel haben, müssen vor der Bildung neuer Ortsteile und Zuschnitte die Beteiligungsrechte der Einwohner beachten. Eine Entscheidung über die Köpfe der betroffenen Bürger wird es nicht geben“, so Oberbürgermeister Peter Kleine.

Er bleibe bei seiner Auffassung, dass eine künstliche Zerteilung der bisherigen Kernstadt bis auf die Einführung neuer bürokratischer Verwaltungsstrukturen und hoher zusätzlicher Kosten für neue Ortsteilbürgermeisterinnen und -bürgermeister sowie Ortsteilräte keine Verbesserung des Lebensgefühls in der Stadt Weimar ergeben würde. Vielmehr solle das Geld auf andere und sinnvollere Weise den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, so der Oberbürgermeister.

„Eine Stärkung der Demokratie oder eine Stärkung der Beteiligung der Menschen in unserer Stadt wird nicht durch zusätzliche Verwaltungsstrukturen erfolgen. Ansprechpartner und Anlaufstellen für Bürger der Stadt Weimar gibt es genügend, einschließlich des Oberbürgermeisters selbst. Sie zu nutzen, die bekannten Belange der Bürger schrittweise umzusetzen, das ist die Aufgabe der Verwaltung und der Stadträte“, stellte Oberbürgermeister Peter Kleine klar. „Ich empfehle denjenigen, die diese künstlichen, neuen Strukturen einfordern, dies zum Gegenstand der Vorschläge im Kommunalwahlkampf in diesem Jahr zu machen. Insbesondere die Menschen davon zu überzeugen, warum es besser sein soll, Geld für neue Verwaltungsstrukturen auszugeben und gerade nicht in die Infrastruktur oder das Leben in unserer Stadt, wird sicher eine spannende Aufgabe für sie sein“, so der Oberbürgermeister.

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