Die bestehende Ampel verrichtet dort seit 2001 ihren Dienst und ermöglicht so den Fußgängern, die mittlerweile von beiden Seiten der Stotternheimer Straße von und zur Bushaltestelle gelangen wollen, eine gesicherte Querung. Darüber hinaus werden (detektiert über Induktionsschleifen zur Stauerkennung und nachfolgender Rotschaltung der Kfz-Hauptrichtung) ebenso bedarfsweise Zeitlücken zur Ausfahrt aus den untergeordneten Straßen geschaffen. Der Vorteil dieser Schaltung liegt darin, dass nicht für jedes einzelne Fahrzeug der Nebenrichtung, welches durchaus auch ohne Signalisierung auf die Hauptstraße ausfahren kann, eine Rotschaltung dieser erfolgen muss. Der Verkehr im Zuge der Stotternheimer Straße wird dadurch deutlich flüssiger gehalten.
Allerdings sind in den vergangenen Jahren wiederholt gefährliche Situationen aufgetreten, weil Linksabbieger von der Stotternheimer Straße in das neue westlich gelegene Wohngebiet durch haltende Fahrzeuge des Geradeausverkehrs verdeckt wurden. Um diesen Zustand zu vermeiden, gleichzeitig aber die Flexibilität der angewandten Steuerung zu erhalten, wird die Ampelanlage nun entsprechend einer neu in die Richtlinien aufgenommenen Signalisierungsmöglichkeit umgebaut.
Konkret bedeutet das, dass die den Verkehrsstrom der Stotternheimer Straße stoppenden Signale in beiden Zufahrten bereits vor der Kreuzung positioniert sind. So wird sichergestellt, dass für unter Umständen schlecht sichtbare Linksabbieger ebenfalls Rot gilt.
In der neu zum Einsatz kommenden Signalisierungsvariante dürfen die Kfz-Signale kein Grün anzeigen. Sie haben demzufolge die Farbbildfolge Dunkel – Gelb – Rot – Dunkel. Die Gelbzeit ist länger als üblich und beträgt 5 Sekunden. Während der Rotzeit wird unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzzeiten das Fußgänger-Grün gezeigt. In dieser Phase können dann auch Fahrzeuge der Nebenrichtung problemlos die übergeordnete Straße kreuzen bzw. in sie einbiegen. Zusätzlich zum Fußgänger-Grün blinken beidseitig Gelbsignale mit integriertem Fußgängersymbol, die auf die Überordnung des Fußgängerverkehrs gegenüber dem abbiegenden Kfz-Verkehr hinweisen. Da die Dauer der Gelbblinksignale generell auch die Zeit umfasst, die die Fußgänger benötigen, um die Fahrbahn nach Ende der Grünzeit gefahrlos verlassen zu können, können diese Signale zur Orientierung für die Fahrzeuge aus der Nebenrichtung genutzt werden.
Parallel zum optischen Fußgängersignal können zukünftig ebenso akustische wie auch taktile Blindensignale zugeschaltet werden.
Die Möglichkeit der Beeinflussung der Ampel durch wartende Fahrzeuge in den Nebenrichtungen bleibt wie bisher erhalten.
Neu ist weiterhin, dass zukünftig auch die Haltestelle des Richtung Stotternheim fahrenden Busses in die Signalsteuerung integriert ist. Dazu musste die Spuraufteilung aus Richtung Erfurt kommend dahingehend geändert werden, dass die Rechtsabbieger in den Haßlebener Weg nicht mehr durch die Bushaltestelle fahren, sondern direkt aus der Geradeausspur abbiegen.
Liegt bei Anforderung eines Busses eine Fußgängeranforderung von der der Haltestelle gegenüberliegenden Straßenseite an, wird vor Abfahrt des Busses eine Fußgängerphase geschaltet. Damit ist sichergestellt, dass potenzielle Fahrgäste den Bus noch erreichen können. Nach Ablauf der Signalphase für die Ausfahrt des Busses wird grundsätzlich die Fußgängerphase geschaltet. So können ausgestiegene Fahrgäste stets ohne längere Wartezeit die Straße überqueren.
Am Tag des Anlagenumbaus ist die Ampel außer Betrieb. Zur Absicherung des Fußgängerverkehrs wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und es werden Absperrbaken als Schutzbereich in der Mitte der Fahrbahn aufgestellt.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der neuen Verkehrsregelung und erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.