Gleich vier Anzeigen bekam ein 33-Jähriger am Samstag in Erfurt. Mit dem Deutschen hatten es Bundespolizisten am 22. Februar im Hauptbahnhof zu tun. Diesen hatten die Beamten am Abend kontrolliert. Dem wollte sich der Mann nicht fügen und ergriff die Flucht, konnte aber nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Dass er etwas zu verbergen hatte, bestätigte sich in der Folge. So fanden die Beamten ein Einhandmesser und einen „Polenböller“ bei dem Mann. Außerdem hatte er noch sogenannte „Hasch-Kekse“ dabei. Aus dem Grund bekam der 33-Jährige gleich drei Anzeigen. Beim Einhandmesser handelt es sich um eine Waffe, die nicht geführt werden darf, der „Polenböller“ stellt ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar und für die „Hasch-Kekse“ gab es eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich muss sich der in Fulda wohnende Mann wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, weil er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt hatte.