Am Podest des Rutschenturmes wurden zusätzlich dünne Leisten angebracht. Diese waren weder ausreichend dimensioniert noch normgerecht angeordnet. Weiterhin wurden sogar die Leitersprossen des Aufstieges komplettversetzt. Mit dem Versetzen der Metallsprossen an der Leiter wurde eine gefährliche Kopffangstelle für die Kinder geschaffen.
Die unbefugten Veränderungen stellen einen erheblichen Eingriff in das vom Hersteller nach Norm EN 1176-3 realisierte Sicherheitsvolumen des Gerätes dar. Alle Spielgeräte auf den städtischen Spielplätzen besitzen ein Zertifikat für die Normkonformität nach DIN–EN 1176.Vor der Übergabe eines neuen Spielplatzes wird die gesamte Anlage vom TÜV überprüft und abgenommen. Die städtischen Spielplätze werden regelmäßig wöchentlich kontrolliert.
Festgestellte Mängel werden umgehend beseitigt. Für Kleinkinder unter drei Jahren sind die meisten Geräte auf öffentlichen Spielplätzen nicht vorgesehen und nicht geeignet. Den Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder unter drei Jahren. Wichtig ist, dass Kinder nur die Spielgeräte beklettern, welche sie selbst bewältigen bzw. erreichen können. Hilfeleistungen von anderen sind in diesem Fall nicht sinnvoll.