Thüringen: Förderung zur Bekämpfung des Borkenkäfers kann beantragt werden

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Die bestehende Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen wurde um Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ergänzt. Mit der GAK-Maßnahme K „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ wird ermöglicht, dass Eigenleistungen der Waldbesitzer gefördert werden können. Zuschüsse für einzelne Vorhaben werden als Pauschalen gewährt, was die Antragstellung für die Waldbesitzer erheblich vereinfacht. „Mit der ergänzten Richtlinie unterstützen wir die Waldbesitzer schnell und unbürokratisch auch bei vorbeugenden Maßnahmen gegen Waldbrände“, so Keller.

Somit stehen für 2019 für die bestehende ELER-Maßnahme G „Vorbeugung gegen Kalamitäten“ 850.000 Euro und für die neue GAK-Maßnahme K 441.667 Euro zur Verfügung. Bereits im Vorjahr wurden 190.000 Euro zur Borkenkäferbekämpfung für 2019 bewilligt. Diese können nach Umsetzung der Vorhaben sofort ausgezahlt werden.

Für neue Anträge der Maßnahme G gelten die Antragsfristen 15. Mai, 30. Juni und 30. Sept. 2019. Waldbesitzer haben zudem die Möglichkeit, einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen. Für die geplante GAK-Maßnahme K läuft bereits die Antragstellung. Die Mittel können hierfür allerdings erst nach Inkraftsetzung der Förderrichtlinie ausgereicht werden.

Zusätzlich stehen in diesem Jahr noch eine Millionen Euro für Wiederaufforstungen und Waldumbau bereit, die das Land mit bis zu 85 Prozent der Ausgaben fördert. Für die Erschließung der Waldflächen durch forstwirtschaftlichen Wegebau stehen zudem 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Das Budget zur Aufarbeitung der Waldschäden wird flexibel verwaltet, so dass je nach Antragsvolumen der einzelnen Fördermaßnahmen auch Mittel umgeschichtet werden können. Die Waldbesitzer wissen am besten, welche Maßnahmen am nötigsten sind und wofür sie die Mittel brauchen. Deshalb zahlen wir die Mittel möglichst unbürokratisch nach Bedarf aus“, so Keller.

Die Ministerin verweist auch auf die zeitliche Flexibilität der Fördermittelvergabe: „Für Projekte zur Vorbeugung gegen Kalamitäten war es bereits vor der Ergänzung der Richtlinie im Rahmen der Maßnahme G möglich, auf Antrag des Waldbesitzers eine Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn zu erhalten. Diese bereits laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben, wie zum Beispiel für die Aufarbeitung von Käferholz erhalten nach dem 15. Mai eine Bewilligung und können zeitnah abgerechnet und ausgezahlt werden.“.

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