Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr geringfügige Mindereinnahmen in Höhe von vier Millionen Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vom Oktober 2018. Gegenüber dem Entwurf zum Landeshaushalt für das Jahr 2020 ergeben sich 19 Millionen Euro Mindereinnahmen. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, über das Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Thüringer Kabinett informiert hatte. Der Haushalt für das Jahr 2020 soll im Juni 2019 vom Thüringer Landtag beschlossen werden.
„Die Einnahmen für das Jahr 2019 bestätigen weitestgehend unsere bisherigen Erwartungen und verschaffen uns somit Planungssicherheit für das laufende Haushaltsjahr. Mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2020 ist jedoch insbesondere die Einnahmeprognose für das kommende Jahr entscheidend. Und hier zeigt sich, dass der Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 einnahmeseitig sehr gut auf die nun vom ‚Arbeitskreis Steuerschätzungen‘ prognostizierten Mindereinnahmen vorbereitet ist“, so Finanzministerin Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 betragen die Mindereinnahmen zwischen 81 und 98 Millionen Euro pro Jahr.
Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden Mindereinnahmen von 124,3 Milliarden Euro für die Jahre 2019 bis 2023 prognostiziert. Zwar wirkt sich die deutliche Absenkung der Wachstumserwartungen des Bruttoinlandsproduktes von jeweils 1,8 Prozent auf 0,5 Prozent im Jahr 2019 bzw. 1,5 Prozent im Jahr 2020 negativ auf die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden aus. Allerdings ist das Gesamtergebnis auch stark durch Auswirkungen aus Steuerrechtsänderungen bedingt, die sich im Schätzzeitraum allein auf über 50 Milliarden Euro summieren. „Die Auswirkungen dieser Steuerrechtsänderungen sind größtenteils bereits im Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 sowie den Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung eingepreist. Deshalb fallen die Mindereinnahmen für Thüringen deutlich weniger dramatisch aus, als es das Bundesergebnis vermuten lassen könnte“, so Heike Taubert. Allein das Familienentlastungsgesetz führt bundesweit im Jahr 2020 zu Mindereinnahmen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Thüringer Haushaltes für 2020 ist der daraus auf Thüringen entfallende Anteil mit 107 Millionen Euro bereits berücksichtigt. Daneben sind die Länder deutlich weniger von den nun geschätzten Mindereinnahmen betroffen als der Bund. Ursächlich hierfür ist eine Stärkung des Umsatzsteueranteils der Länder zu Lasten des Bundes beispielsweise aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ sowie der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Allein für Thüringen summieren sich diese Leistungen auf 93 Millionen Euro im Jahr 2020.
Hintergrund:
Grundlagen der Steuerschätzung
Der aktuellen Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion 2019 der Bundesregierung zugrunde. Diese weist gegenüber der Herbstprojektion 2018 eine deutliche Rücknahme der Wachstumserwartung des realen Bruttoinlandsproduktes insbesondere für das laufende und kommende Jahr auf 0,5 Prozent bzw. 1,5 Prozent aus. Das Wirtschaftswachstum wird im Projektionszeitraum weiterhin von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes und der damit verbundenen Einkommenszuwächse sowie der regen Zuwächse im Baugewerbe getragen. Die Eintrübung der wirtschaftlichen Entwicklung ergibt sich vor allem aus der Wachstumsschwäche des stark exportorientierten Produzierenden Gewerbes, das unter der schwächelnden weltwirtschaftlichen Dynamik leidet. Für die Jahre ab 2021 wird ein Wachstum von 1,2 Prozent pro Jahr angenommen. Im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung 2018 werden für die Jahre 2019 bis 2023 gesamtstaatliche Mindereinnahmen von rund 124,3 Milliarden Euro prognostiziert. Davon entfallen 70,6 Milliarden Euro auf den Bund, 27,6 Milliarden Euro auf die Länder und 23,4 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Die verbleibende Differenz in Höhe von 2,7 Milliarden Euro resultiert aus veränderten Abführungen des Bundes an den EU-Haushalt. Neben der abgesenkten Wachstumserwartung tragen insbesondere auch Mindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen in Höhe von 50,2 Milliarden Euro zu dem Ergebnis bei.
Ergebnisse für Thüringen
Die geschätzten Mindereinnahmen spiegeln sich im Thüringer Landeshaushalt wider, wenngleich nicht in dem Ausmaß, wie es aus den bundesweiten Ergebnissen zu erwarten wäre. Konkret ergeben sich für Thüringen aus der Schätzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 7.903 Millionen Euro bzw. 8.198 Millionen Euro. Gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2018, die auch den Haushaltsansätzen des Jahres 2020 zu Grunde liegt, sind für 2019 Mindereinnahmen von vier Millionen Euro prognostiziert. Für das Jahr 2020 werden Mindereinnahmen von 19 Millionen Euro erwartet. Für die Jahre 2021 bis 2023 ergeben sich Mindereinnahmen gegenüber dem Mittelfristigen Finanzplan in Höhe von 98 Millionen Euro, 81 Millionen Euro bzw. 97 Millionen Euro.
Situation der Kommunen
Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen werden im Ergebnis der Steuerschätzung hauptsächlich in Folge einer merklichen Absenkung der Wachstumserwartung der sehr konjunkturabhängigen Gewerbesteuer für alle Jahre des Schätzzeitraumes nach unten korrigiert. Im laufenden sowie kommenden Jahr liegen die geschätzten Mindereinnahmen jeweils bei 59 Millionen Euro gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2018. Für die Jahre 2021 bis 2023 ergeben sich Mindereinnahmen von 69 Millionen Euro, 66 Millionen Euro bzw. 74 Millionen Euro. Auch im Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung entwickeln sich die kommunalen Steuereinnahmen trotz der vorgenommenen Korrektur über den gesamten Schätzzeitraum erneut dynamischer als die Landeseinnahmen.