Zur Prävention von Spielsucht arbeiten derzeit bereits einige Bundesländer mit sogenannten zentralen Sperrdateien, in denen gefährdete Personen in diesem Bereich erfasst werden. Gefährdete Personen können beispielsweise selbst die Aufnahmen in diese Datei beantragen (Selbstsperre) oder auch von Dritten nach Prüfung in dieser Daten erfasst werden. Sie haben dazu zu Spielhallen und Casinos keinen Zutritt mehr.
Thüringen plant allerdings zumindest kurzfristig keinen Einsatz einer solchen zentralen Sperrdatei. Prinzipiell sieht der Freistaat diese Möglichkeit zwar als positiv an, will aber erst weitere Erfahrungen und Ergebnisse mit diesem System abwarten.
Die Landesregierung schreibt dazu im Original als Antwort auf eine kleine Anfrage:
Derzeit plant die Landesregierung keine Einrichtung einer Sperrdatei für Spielhallen in Thüringen. Derartige Überlegungen wurden zurückgestellt, weil im Zuge der Evaluierung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags begonnen wurde, ein länder- und spielformübergreifendes Sperrsystem zu prüfen.
Entsprechend hatte jüngst die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien einen Prüfauftrag zur Einführung eines bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrsystems unter Einbeziehung vorhandener Erfahrungen und Kenntnisse zum Spielersperrsystem „OASIS GlüStV“ beschlossen, zu welchem im Frühjahr 2019 der Ministerpräsidentenkonferenz zu berichten ist
Die einzige offizielle Spielbank, die es in Thüringen gab, war in Erfurt angesiedelt gewesen (laut
casinoanbieter.de). Allerdings mußte dieses Casino bereits 2014 wieder schließen weil die Einnahmen kaum nennenswert waren. Die Konzession dafür ist mittlerweile auch erloschen, es gibt derzeit also kein offizielles Casino in Thüringen mehr. Dennoch existieren natürlich im Freistaat eine ganze Reihe von Spielhallen, die verschiedene andere Formen des Glücksspiels anbieten und bei denen von Spielsucht gefährerte Personen ebenso viel Geld verlieren können, wenn es nicht so läuft wie erhofft.
Mittlerweile sollten die Ergebnisse aus den Prüfungen vorliegen, welche konkreten Maßnahmen Thüringer aber nun ergreifen wird, ist noch nicht bekannt. Sicher ist aber auch jeden Fall dass der Datenschutzbeauftragte des Landes mit in den Aufbau einer solchen Daten einbezogen wird, falls es dazu kommen sollte, denn immerhin werden damit sehr sensible Daten erfasst.