Grund: die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erfurt. „Viele Bäume sind krank, andere ausgetrocknet und morsch. Wir müssen dringend handeln. Wenn ein Baum auf die Straße stürzt oder ein Passant von einem Ast getroffen wird, sind wir als Besitzerin der Fläche in der Haftung“, sagte Erfurts Umweltamtsleiter Jörg Lummitsch. Auch die gefährliche Rußrindenkrankheit sei verantwortlich für Fällungen. 19 Ahorne und Bergahorne seien befallen. „Es besteht die Gefahr, dass sich die Krankheit über Sporenflug im Stadtgebiet weiter ausbreitet. Wir müssen die Bäume schnellstens entnehmen und fachgerecht entsorgen“, so Jens Düring, der städtische Sachgebietsleiter Baumschutz.
Für die städtischen Umwelt- und Baumexperten ist die Lage klar, für den Erfurter BUND nicht. Der Umweltschutzverband hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem angezweifelt wird, dass im Petersbergwäldchen gefällt werden muss. Um die Sachlage zu erläutern, hatte das Umweltamt zum Vororttermin geladen. An mehreren Bäumen zeigten Jörg Lummitsch und Jens Düring den beiden externen Baum- bzw. Forstexpertinnen Gudrun Härle und Sabine Storch die Schadstellen: Größere Flächen, die vom Pilzbefall schwarz gefärbt sind, sowie abgestorbene Bäume und Äste. Trotzdem rückten die Gutachterinnen nicht von ihrer Forderung, die Rußrindenkrankheit in einem Labor bestätigen zu lassen. Obwohl die Stadt dazu nicht verpflichtet ist, sagten die städtischen Experten das zu. „Wir sind uns zu 100 Prozent sicher, dass das Laborergebnis das offensichtliche Schadbild bestätigen wird“, so Düring.
Nach Meinung der Gutachterinnen bedarf es in einem Geschützten Landschaftsbestandteil wie dem Petersbergwäldchen auch keiner Verkehrssicherung. Da Forstrecht bestünde, reichten Schilder aus, die vor herunterfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen warnen. Umweltamtsleiter Lummitsch: „Das können wir auf keinen Fall so mittragen. Denn wir wissen, dass sich hier öfter Mountainbiker und Jugendliche aufhalten. Die halten wir mit Warnschildern nicht ab. Einen Stadtwald kann man nicht mit anderen Waldflächen in der Landschaft einfach gleichsetzen.“ Somit wird das Umweltamt die auch wie geplant fällen lassen. „Mit Buga-Maßnahmen hat das nichts zu tun. Es geht uns einzig und allein um unsere Verkehrssicherungspflicht“, erklärte Lummitsch.