Eine 53-Jährige aus Langewiesen (Ilm-Kreis) erhielt am Montagnachmittag einen Anruf eines vermeintlichen Inkassobüros. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Jahr 2017 wurde ein Zahlung von 5.400 Euro per Überweisung verlangt. Die Angerufene kam dieser unberechtigten Forderung nicht nach. Sie verständigte richtigerweise die Polizei. Eine Anzeige wegen versuchtem Betrug wurde aufgenommen.
Bei Anrufen dieser Art rät Ihnen die Polizei:
– Lassen Sie sich durch unberechtigte Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro nicht aus der Ruhe bringen.
– Verständigen Sie die Polizei, wenn Forderungen für eine angebliche Gewinnspielteilnahme gefordert werden.
– Gehen Sie auf solche Forderungen nicht ein und machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
– Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Diese und weitere Verhaltenshinweise erhalten Sie online unter dem Link: www.polizei-beratung.de.