Aufgrund der aktuellen Situation haben sich Jugendamt, Amt für Bildung und Stadtkasse entschieden, vorübergehend die Lastschriften für die monatlichen Gebühren und Entgelte auszusetzen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende Mai.
Betroffen sind die Hort-Gebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen, Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung, Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule.
Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen.
Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Die Landesregierung sucht diesbezüglich nach Lösungen. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de und www.thueringen.de darüber informiert.