Jena: Keine Sonntagsöffnung trotz Corona

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Die Abendlage vom 23. März 2020

Die Zahl der Jenaer Coronafälle ist auf 90 gestiegen.

  • Sonntagsöffnung nicht mehr möglich

Die Stadt Jena hat mit einer Änderung der Allgemeinverfügung zur Schließung von Verkaufsläden und Einrichtungen die Möglichkeit des Sonntagsverkaufs zurückgenommen. Die Versorgung der Menschen mit existenziellen Gütern ist auch dann gesichert, wenn die Läden am Sonntag geschlossen haben. Vielmehr dient der Sonntag dazu, den Mitarbeitern eine notwendige Erholung zu gewährleisten und Warenbestände wieder aufzufüllen.
Ausnahmeregelung für Rechtsanwälte kommt

  • Ausnahmeregelung für Rechtsanwälte kommt

Eine Änderung der Allgemeinverfügung zu Betretungsverboten für Rückkehrer aus Risikogebieten, die am Dienstag auf den Weg gebracht wird, soll Rechtsanwälten ihre Arbeit weiterhin ungehindert ermöglichen. So können Rechtsanwälte notwendige Gerichtstermine auch in den ausgewiesenen Risikogebieten wahrnehmen.

  • Änderung für Reiserückkehrer aus dem Gesundheitswesen

Eine weitere Änderung betrifft die Reiserückkehrer, die im Gesundheitswesen oder in systemrelevanter Infrastruktur arbeiten: Diese dürfen nur dann ihre häusliche Quarantäne für die Zeit ihrer Tätigkeit verlassen, wenn die jeweilige Einrichtung ein Verfahren zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustands dieser Mitarbeiter einführt und ein ausreichender Schutz der Patienten, Kunden und Mitarbeiter sichergestellt ist.

  • Bisherige Testergebnisse negativ

Alle bisher vorliegenden Testergebnisse von den am Wochenende getesteten Mitgliedern des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse sind negativ.


Allgemeinverfügung Erweiterung Risikogebiete (Stand 22.03.20) Jena (1)

Quelle.

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