Kritisch reagiert die Thüringer Integrationsbeauftragte Mirjam Kruppa auf den Vorstoß der Staatsministerin und Bundesintegrationsbeauftragten Annette Widmann-Mauz, nur vorübergehend Arbeitsverbote für Asylbewerberinnen und Asylbewerber lockern zu wollen:
„Die Aufhebung von Arbeitsverboten für Asylsuchende und Geflüchtete nur für die Zeit zu fordern, in der sich Deutschland in einer Notlage befindet und deren Arbeitskraft benötigt wird, kann nicht einer humanen Gesellschaft entsprechen“, so Kruppa. „Zugewanderte sind keine Arbeitskräfte auf der Ersatzbank, sondern schon lange wichtige Player in unserer Wirtschaft.“
Die Statistik zeige: Der Anteil von Asylsuchenden und Geflüchteten, die bereits kurz nach ihrer Einreise eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen haben, sei höher als von Integrationsexpertinnen und -experten ursprünglich angenommen. Nicht berücksichtigt dabei seien natürlich jene Menschen, die ein Arbeitsverbot haben. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt umzudenken. Arbeitsverbote schadeten den betroffenen Menschen und der Gesellschaft. Es sei nun höchste Zeit, diese aus den Gesetzen vollständig und dauerhaft zu streichen.
„Bereits jetzt sind zugewanderte Arbeitskräfte, unabhängig ob Asylsuchende oder Unionsbürgerinnen und -bürger, in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken: ‚Stell dir vor, du liegst im Krankenhaus – und niemand pflegt dich. Stell dir vor, die Ernte ist reif – und niemand holt sie ein. Stell dir vor, du hast online bestellt – und niemand liefert aus.‘ In einem Thüringen ohne zugewanderte Arbeitskräfte kämen diese Vorstellung der Realität gefährlich nahe“, macht Kruppa deutlich.