Jena: Notbetreuung in Kitas bleibt vorerst bestehen

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Ab 18. Mai Vorbereitung für »eingeschränkten Regelbetrieb« in Kindereinrichtungen

Am Mittwoch wurde die neue Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen veröffentlicht – die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020.

Der § 7 dieser Verordnung bezieht sich auf die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertageseinrichtungen. Dabei wird vorangestellt, dass die Betreuung weiterhin unter Anwendung von Schutzmaßnahmen gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz zu erfolgen hat.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gibt dabei den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, in eigener Verantwortung ab dem 18. Mai schrittweise bis zum 15. Juni alle Kindereinrichtungen auf einen eingeschränkten Regelbetrieb umzustellen. Zur Definition und zum zulässigen Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs gibt es bisher seitens des Ministeriums noch keine verbindliche Aussage. Die Gestaltung des Rahmens wird aktuell zwischen der Stadt und dem Ministerium verhandelt.

Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Vorbereitung aller Träger von Kindereinrichtungen auf einen noch zu definierenden eingeschränkten Regelbetrieb, einigten sich gestern die zuständigen Vertreter der Stadtverwaltung unter Leitung des Dezernenten für Familie, Bildung und Soziales mit den Betreibern von Kindereinrichtungen in der Stadt Jena darauf, die Notbetreuung bis zum 22. Mai erweitert fortzusetzen.
Die aktuelle Erweiterung bezieht sich auf alle Vorschulkinder und deren Geschwister.

Derzeitig befinden sich von den ca. 5.700 Kindern, die in Jenaer Kindertagesstätten angemeldet sind, etwa 1.200 in der Notbetreuung nach den bisherigen Rahmenvorgaben des Landes.
Die nächste Woche will die Stadtverwaltung gemeinsam und in Abstimmung mit den Jenaer Betreibern von Kindereinrichtungen nutzen, um mit dem zuständigen Ministerium den Rahmen der Betreuung ab dem 25. Mai zu klären, um in Folge die nächste Stufe des eingeschränkten Regelbetriebs vorbereiten zu können.

Quelle.

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