Eisenach: Erste Lockerungen ab dem 15. Mai

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Hotels und Restaurants dürfen ab 15. Mai öffnen – Fitnessstudios und Freibäder ab 1. Juni

Das Land Thüringen hat am 12. Mai weitere Lockerungen des öffentlichen Lebens in einer neuen Verordnung beschlossen. Demnach können beispielsweise Restaurants, Hotels und Pensionen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Ab dem 1. Juni können Freibäder, Fitnessstudios sowie Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote, soweit jeweils in geschlossenen Räumen, ebenfalls wieder aufmachen. Ab dem 25. Mai dürfen Bildungseinrichtungen und Bildungszentren für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitende Maßnahmen öffnen.

Infektionsschutzkonzept ist Voraussetzung

Voraussetzung ist jedoch, dass die Betreiber ein Infektionsschutzkonzept vorweisen können. In dem Konzept müssen unter anderem Informationen zu Raumgrößen, zur Belüftung, zur Einhaltung des Mindestabstands und weitere Punkte enthalten sein. Die Konzepte werden gegebenenfalls vom Gesundheitsamt geprüft. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat für den Handel, Hotels und Gaststätten, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege sowie Physiotherapie und andere therapeutische Praxen Hinweise zu den Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Internet bereitgestellt. Diese erleichtern das Erstellen des Konzeptes und geben wichtige Hinweise.

Kitas nehmen eingeschränkten Regelbetrieb auf

Ab dem 18. Mai kann in den Kindertagesstätten der eingeschränkte Regelbetrieb beginnen. Spätestens ab dem 15. Juni sollen alle Kinder am eingeschränkten Regelbetrieb teilnehmen. Sobald eine Kita den eingeschränkten Regelbetrieb anbietet, endet die Notbetreuung. Wie genau der eingeschränkte Regelbetrieb aussehen wird, wird derzeit erarbeitet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten. Treffen dürfen sich Angehörige des eigenen Haushaltes mit Angehörigen eines zweiten Haushaltes. Die Abstandsregel (Mindestabstand wo immer möglich 1,5 Meter) hat weiterhin Bestand. Ein Mund-Nasenschutz ist weiterhin in Bussen, Eisenbahnen und Taxen zu tragen. Das gilt auch in Räumlichkeiten des Einzel- und Großhandels.

Die neue Verordnung gilt bis zum 5. Juni 2020.

Die ausführliche Verordnung mit ausführlichen Informationen finden Sie hier: eisenach.de / Rubrik „Amtliches“. Die Branchenregelungen finden Sie ebenfalls auf eisenach.de / Rubrik „Wirtschaft und Kultur“.

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