Weimar: Hygiene-Regeln werden bis 30. Juni verlängert

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Neue Allgemeinverfügung: Stadt Weimar verlängert Hygieneregeln bis 30. Juni

Die Stadt Weimar verlängert die im Stadtgebiet bereits geltenden Regeln zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen und Schutzwänden (z.B. Plexiglasscheiben) in medizinischen, gastronomischen und anderen Einrichtungen sowie in Geschäften bis zum 30. Juni 2020.

Hier die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

1. Änderung der 9. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom 14.05.2020

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Die Stadtverwaltung Weimar als Gesundheitsamt verfügt gemäß §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 13 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung – ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwV0-) vom 12. Mai 2020 und des § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG), in der derzeit gültigen Fassung,  folgendes:

1.

Die 9. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom 14.05.2020 gilt in Abänderung der Nr. 6 der 9. Allgemeinverfügung bis zum 30.06.2020 weiter.

2.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in der Presse in Kraft.

Begründung:

Es wird auf die Begründung der 9. Allgemeinverfügung verwiesen. An der dortigen Einschätzung hat sich aus medizinischer Sicht nichts geändert. Grund für die Verlängerung der Gültigkeit der neuen Allgemeinverfügung ist ebenfalls diese Einschätzung. Auch die Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten (ThürSARS-CoV-2-NeuordVO) geht weiterhin von der Notwendigkeit der Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes aus. In der Verordnung wird aber erneut nichts gesagt über die Bereiche, die in der 9. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar geregelt sind, so dass die Stadt Weimar zumindest bis zum 30.06.2020 eine Verlängerung für notwendig erachtet.

Verlängerung der 9. Weimarer Allgemeinverfügung

9. Allgemeinverfügung Weimar – Maskenpflicht

Quelle

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