Besonders auf dem Willy-Brandt-Platz im Bereich der Baumallee wurde das Problem offensichtlich: Zwischen den Baumschutzgittern sind Bodenindikatoren angebracht. An ihnen können sich sehbehinderte Menschen mit dem Blinden- oder Pendelstock orientieren. Bisher mussten ausgehend von der Mitte des Streifens jeweils 80 Zentimeter links und rechts davon frei sein, legte die Erfurter Verordnung fest. Das ergibt eine Mindestdurchgangsbreite von 1,60 Meter. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sehbehinderte mit Blindenlangstock und/oder Blindenleithund den Bereich gefahrlos passieren können. Die Baumschutzgitter werden jedoch gleichzeitig genutzt, um Fahrräder anzuschließen. Nicht jedes lässt sich bei Kontrollen des Stadtordnungsdienstes zur Seite rücken. „Wenn Fahrräder unerwartet im Weg stehen, sind sie eine große Gefahr für sehbehinderte Menschen“, beschreibt Andreas Horn, Erfurts Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt, die Situation. „Sehende können ausweichen, Blinde nicht. Deshalb müssen wir handeln.“
Die Stadtverwaltung hat daher die bestehende Verordnung aktualisiert. Zukünftig sind die tastbaren Bodenleitsysteme und Bodenindikatoren, ausgehend von deren äußeren Begrenzung jeweils 80 Zentimeter links und rechts davon, von allen Hindernissen freizuhalten – insbesondere abgestellten Fahrrädern. Geänderte Hinweisschilder an den Baumschutzgittern machen auf die Problematik aufmerksam. Verstöße gegen die Verordnung können weiterhin mit einem Bußgeld sanktioniert werden. „Ich bitte Fahrradfahrer um ihr Verständnis, dass in diesem Fall die Sicherheit sehbehinderter Passanten vorgehen muss“, so Horn.