Erstmals gelten ab August in ganz Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen. Die Verkehrsunternehmen haben sich auf einheitliche Regelungen für die Beförderung
von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in Bussen, Bahnen und
Straßenbahnen in allen Thüringer Landkreisen sowie kreisfreien Städten verständigt.
U.a. werden geregelt:
- Rechte und Pflichten des Fahrgastes
- Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
- Vertrieb/Erwerb und Gültigkeit von Fahrausweisen
- Erstattung von Beförderungsentgelt
- Mitnahme von Tieren, Sachen, Sonderbeförderung
- Fundsachen
Haftung, Verjährung, Fahrgastrechte
Ergänzt werden diese thüringenweiten Beförderungsbedingungen bei einigen
Verkehrsunternehmen um sogenannte „Besondere Beförderungsbedingungen“, die
zusätzlich individuelle Regelungen enthalten.