Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt vom 2. Juli 2020 wurde gestern beschlossen. Die Anträge sind spätestens ab kommender Woche online verfügbar, Gelder können damit voraussichtlich ab 31. August abgerufen werden.
Vorausgegangen war eine Anhörung der staatlichen und freien Träger sowie eine Beteiligung der Thüringer Staatskanzlei, des Finanzministeriums, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Infrastrukturministeriums und des Thüringer Rechnungshofes.
Die Unterzeichnung der Förderrichtlinie im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird derzeit vorbereitet. Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger soll am 28. August 2020 erfolgen. Die Antragsformulare werden bereits kommende Woche auf der Webseite des Ministeriums bereitgestellt, so dass ab 31. August Gelder bewilligt und abgerufen werden können. Antragsberechtigt sind nicht die Schulen selbst, sondern die Schulträger.
„Wir freuen uns, dass nun schnelle Einigung zur Förderrichtlinie erzielt werden konnte. Die Anträge werden im Ministerium auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anschließend können die Mittel an die Kommunen ausgereicht werden. Dass die digitalen Endgeräte jetzt schnell in den Schulen und damit bei den Schülerinnen und Schülern ankommen, ist wichtig, um Bildungsunterschiede nicht auf Grund mangelnder technischer Voraussetzungen zu verschärfen“, so Bildungsstaatssekretärin Dr. Julia Heesen.
Die 500 Millionen Euro des Zusatzprogramms zum Digitalpakt werden auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Das Land leistet dazu einen Eigenanteil von zehn Prozent. Für Thüringen stehen damit rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schulträger können ihre Anträge vom 31. August bis zum 30. September 2020 stellen.