Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 139 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Planungen zum Nachtragshaushalt 2020. Für das Jahr 2021 müssen die Erwartungen um 95 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten September-Steuerschätzung, über das die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Kabinett informiert hatte.
Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 139 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Planungen zum Nachtragshaushalt 2020. Für das Jahr 2021 müssen die Erwartungen um 95 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten September-Steuerschätzung, über das die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Kabinett informiert hatte.
„Die Mehreinnahmen im laufenden Jahr sind Ergebnis der raschen konjunkturellen Wiederbelebung, die so in der Mai-Schätzung nicht erwartet wurde. Allerdings verläuft die Erholung aufgrund der weltweit anhaltenden Pandemielage weniger dynamisch als noch im Mai angenommen. Zusätzlich belasten die notwendigen staatlichen Hilfspakete und steuerliche Maßnahmen die Einnahmen. Deshalb müssen wir die Ansätze für alle Folgejahre nochmals nach unten korrigieren“, sagte Heike Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 werden Mindereinnahmen von 146 Millionen Euro, 133 Millionen Euro bzw. 71 Millionen Euro erwartet.
Die Thüringer Finanzministerin sieht in den Ergebnissen eine Bestätigung ihrer bisherigen Planungen zu den Entwürfen zum Nachtragshaushalt 2020 und des Haushaltsplans 2021: „In Summe beider Jahre 2020 und 2021 belaufen sich die geschätzten Mehreinnahmen auf etwa 44 Millionen Euro – gemessen am Haushaltsvolumen eine vergleichsweise geringe Abweichung.“ Heike Taubert rät dazu, im Weiteren zunächst die November-Steuerschätzung abzuwarten: „Wir scheinen gerade an einem konjunkturellen Wendepunkt zu stehen. Im November werden wir ein noch deutlicheres Bild davon haben, was das für die Einnahmen des Landes bedeutet.“
Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 Mindereinnahmen von rund 30 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2020 prognostiziert. Davon entfallen allein 19 Milliarden Euro auf den Bund.
Hintergrund:
Grundlagen der Steuerschätzung
Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Interimsprojektion der Bundesregierung vom 1. September 2020. Die Bundesregierung hat sich in diesem Jahr für einen zusätzlichen Projektionstermin zu den regulären Terminen im April und Oktober entscheiden, um den erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. In der aktualisierten Schätzung sind die mit den Corona-Maßnahmen verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen und sozialen Aktivität der ersten Jahreshälfte 2020 ebenso berücksichtigt wie die zur Jahresmitte einsetzende Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft sowie die Umsetzung der staatlichen Hilfsmaßnahmen. Die Rezession wird demnach nicht so stark ausfallen wie noch im Frühjahr befürchtet. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2020 von -6,3 Prozent auf -5,8 Prozent angehoben. Der erwartete Einbruch der Wirtschaftsleistung bewegt sich damit auf dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009.
Der Aufwärtskorrektur liegt eine rasche Erholung im produzierenden Gewerbe sowie in vielen Dienstleistungsbereichen zu Grunde. Dazu deutet sich am Arbeitsmarkt eine weitere Entspannung an. Die Arbeitslosigkeit ist im August saisonbereinigt im zweiten Monat infolge rückläufig gewesen. Auch die Kurzarbeit geht weiter zurück. Zusätzliche Konsumimpulse und damit eine Stärkung der Binnennachfrage werden u.a. aus dem Kinderbonus sowie der bis Jahresende 2020 abgesenkten Mehrwertsteuer erwartet. Für das kommende Jahr 2021 wird mit einer Gegenreaktion zum Konjunktureinbruch und damit einhergehendem Wirtschaftswachstum von +4,4 Prozent gerechnet. Der Ausblick fällt dabei etwas pessimistischer aus als noch im Frühjahr angenommen. Ursächlich hierfür ist die in vielen Regionen der Welt anhaltend starke Belastung durch die Corona-Pandemie. Dies wirkt sich negativ auf die Im- und vor allem Exporte Deutschlands aus. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils +1,5 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.
Ergebnisse für Thüringen
Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 7.672 Millionen Euro bzw. 8.082 Millionen Euro.
Situation der Kommunen
Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich im Gleichlauf sowohl mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der für das Land geschätzten Einnahmen. Im laufenden Jahr 2020 betragen die erwarteten Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung 32 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2021 ergeben sich Mindereinnahmen von 31 Millionen Euro. Auch für die Folgejahre 2022 bis 2024 ergeben sich – im Zeitverlauf abnehmende – Mindereinnahmen gegenüber der bisherigen Schätzung in Höhe von 30 Millionen Euro, 25 Millionen Euro und 2 Millionen Euro.
Der Bund und vor allem das Land Thüringen unternehmen erhebliche Anstrengungen, die Thüringer Kommunen in der Corona-Krise zu unterstützen. Aus dem Thüringer Corona-Sondervermögen erhalten die Kommunen 185 Millionen Euro als unmittelbare Hilfen; weitere Maßnahmen aus dem Sondervermögen kommen direkt oder indirekt den Kommunen zugute. Auch hält das Land trotz der massiv eingetrübten Einnahmeerwartung an der Thüringer Investitionsoffensive fest, aus der die Kommunen bis Ende des Jahres 2024 insgesamt 568 Millionen Euro erhalten – davon 268 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021. Dazu bleibt die Finanzausgleichsmasse für die Thüringer Kommunen trotz Mindereinnahmen und Kreditaufnahme des Landes auf stabilem Niveau. Die Zusage des Bundes, künftig einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft zu übernehmen, dürfte die kommunale Ebene ab dem Jahr 2021 um bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Aus dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder erhalten die Gemeinden weitere Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle.
Einen ersten Hinweis auf den Erfolg dieser Maßnahmen und Anstrengungen gibt das Halbjahresergebnis. Die Thüringer Kommunen konnten einen Finanzierungsüberschuss von 360 Millionen Euro erwirtschaften (Land Thüringen zum 30.06.2020: Minus 400 Millionen Euro).