Thüringen: zusätzliche Corona-Hilfen für jugend- und soziokulturelle Netzwerke

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Als Reaktion auf die aktuelle Lage stellt die EU kurzfristig zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, die es dem Thüringer Sozialministerium ermöglichen, jugend- und soziokulturelle Einrichtungen sowie quartiersbezogene Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

Dazu erklärt Sozialministerin Heike Werner: „Niemand soll durch die Pandemie von sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten abgehängt werden. Gerade für spezielle Kinder- und Jugendprojekte oder soziokulturelle Einrichtungen mit ihrem geringen Personalbestand ist es häufig besonders schwierig, die umfangreichen Vorgaben zum Hygieneschutz einzuhalten. Das betrifft zum Beispiel Kinder- und Jugendtheaterprojekte, Jugendredaktionen oder Malschulen, die nun in mehreren kleinen Einzelgruppen arbeiten müssen. Aber auch Quartiersprojekte, die ihre Beratungszeiten entzerren und neue Formate für die Ansprache der Menschen, beispielsweise über die digitalen Medien, finden müssen. So ermöglichen wir den Projekten das Weitermachen und den Menschen auch zukünftig einen niedrigschwelligen Zugang zu gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe.“

Dabei geht es ausdrücklich darum, bestehende Projekte für Kinder und Jugendliche, aber auch sozial Benachteiligte zu erhalten, sofern die Projektträger glaubhaft machen können, dass zur Einhaltung der Auflagen durch die Corona-Pandemie ein erhöhter Personalbedarf besteht. So sollen Schließungen von Einrichtungen abgewendet, die Vielfalt der Angebote erhalten und kommunale Netzwerke gestärkt werden.

Dazu Ministerin Werner: „Weil sich in verschiedenen Bereichen die sozialen Problemlagen im Zuge der Corona-Pandemie verschärft haben, zum Beispiel durch Wohnungs- und Mietzahlungsproblematiken oder den Verlust der Arbeit, ist es uns besonders wichtig, auch quartiersbezogene Angebote zu unterstützen. Die Förderung läuft über den Zeitraum von einem Jahr und schafft somit Perspektiven über den Jahreswechsel hinaus.“

Beabsichtigt ist eine Förderung im Rahmen der ESF-Armutspräventions­richtlinie pro Projekt mit maximal jeweils zwei Personalstellen zuzüglich pauschalierter Sach- und Verwaltungskosten. Insgesamt stehen Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Vorgeschaltet ist ein Konzeptauswahlverfahren. Interessierte Träger können ihre Anträge über das e-Portal der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW) Thüringen vom 23. November bis 4. Dezember einreichen.

Die Projekte werden nach Fördergegenstand 2.2 der Armutspräventionsrichtlinie gefördert. Die Mittel werden nach Regelungen der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2021.

Weitere Informationen: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_hinweise_detail&pid=9&opid=12&spid=3&gid=681&

Quelle

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