Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Thüringer Finanzministerin. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember.
„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zahlt pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl in unserem Staat bei.“
Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.