Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen werden von der Thüringer Finanzverwaltung im Jahr 2021 weiterhin unterstützt. Hierfür wurde, zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen, folgendes beschlossen:
1. Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird für das Kalenderjahr 2021 auf Antrag herabgesetzt beziehungsweise erstattet, sofern sie bereits geleistet wurde.
Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Durch diese Maßnahme kann Unternehmen kurzfristig und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“ Sie weist darauf hin, dass diese Maßnahme bereits im vergangenen Jahr erfolgreich war: „Thüringer Unternehmen konnten sich durch die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 40 Millionen Euro sichern.“
Eine solche Herabsetzung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die für das Jahr 2021 erstmals eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Aus Vereinfachungsgründen kann mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung und einer entsprechenden Begründung über das Online-Portal ELSTER eine gegebenenfalls bis auf null reduzierte Sondervorauszahlung angemeldet werden. In Fällen, in denen die reguläre Sondervorauszahlung bereits angemeldet und entrichtet wurde, kann eine Herabsetzung in Form einer berichtigten Anmeldung oder über ein von der Finanzverwaltung bereitgestelltes Formular beantragt werden. Die Antragstellung ist noch bis zum 31. März 2021 möglich. Eine bereits gewährte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen.
2. Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärungen
Vom Bundestag wurde zudem beschlossen, die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2019 steuerlich Beratener um sechs Monate, auf den 31. August 2021, zu verschieben. Mit einer noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.
Finanzministerin Taubert begrüßt die Beschlussfassung: „Ich bin froh, dass die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 nun beschlossen wurde. Steuerberaterinnen und -berater, die durch Corona-Hilfsanträge nach wie vor zusätzlich gefordert sind, werden durch die Maßnahme entlastet und können die Interessen Ihrer Mandanten besser vertreten.“
Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und -erstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Eventuell entstehende Zinsen fallen damit erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzesentwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.
Die Thüringer Finanzämter unterstützen betroffene Unternehmen seit Ausbruch der Corona-Pandemie mit zahlreichen steuerlichen Maßnahmen. Neben den vorgenannten Maßnahmen können folgende Anträge gestellt werden:
- Antrag auf zinslose Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaftsteuer sowie des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.