Die Mitgliedstaaten haben sich heute (Montag) auf ein koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen aufgrund der verbesserten Corona-Lage in der EU geeinigt. „Wir können jetzt zuversichtlich sein: Mit dieser Aktualisierung und mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU wird die Freizügigkeit der Europäer gesichert sein. Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert – mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt“, begrüßte EU-Justizkommissar Didier Reynders die Einigung des Rates auf die Empfehlung zur Koordinierung der Beschränkungen der Freizügigkeit in der EU.
Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass vollständig geimpfte Personen und Genesene von reisebedingten Beschränkungen befreit werden sollen. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auch auf klarere und vereinfachte Reiseanforderungen: Von Reisenden aus orange eingestuften Gebieten könnte nur verlangt werden, dass sie vor der Ausreise einen negativen Test vorweisen, während Reisenden aus rot eingestuften Gebieten eine Quarantänepflicht auferlegt werden könnte, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben.
Die Empfehlung klärt die Vorschriften für Kinder unter zwölf Jahren, um die Familieneinheit auf Reisen zu gewährleisten, und schreibt eine harmonisierte Gültigkeitsdauer der Tests vor: 72 Stunden für PCR-Tests und 48 Stunden für Antigen-Schnelltests. Die Schwellenwerte der farbkodierten Karte, die Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlicht wird, wurden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und den Impffortschritten angepasst.
Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedsstaaten außerdem, im Rahmen einer „Notfallbremse“ Reisemaßnahmen für geimpfte und genesene Personen wiedereinzuführen, falls sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert.