Thüringen: Finanzministerium führt Arbeiten im Homeoffice ein

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Durch eine neue Dienstvereinbarung wird die Flexibilität des Arbeitens der Bediensteten im Thüringer Finanzministerium ausgeweitet. Neben der Ausweitung der Kapazitäten der klassischen Telearbeit, wird mit der Arbeit im Homeoffice eine neue Variante des mobilen Arbeitens im häuslichen Wohnumfeld etabliert.

Ministerin Taubert ist überzeugt, dass hier positive Erfahrungen der Arbeitsorganisation während der Pandemie zu langfristig nachhaltigen und positiven Veränderungen führen: „Während der vergangenen Monate in der Corona-Pandemie wurden zum Schutz der Gesundheit neue Modelle des mobilen Arbeitens erprobt, die wir nun in den Regelbetrieb überführen. Wir können somit Wünschen der Bediensteten nach dauerhaft flexibleren Arbeitsmodellen bei gleichbleibend hoher Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse Rechnung tragen. Der öffentliche Dienst zeigt damit seine Stärken als flexibler und moderner sowie zugleich sicherer Arbeitgeber“, so Taubert.

Die Dienstvereinbarung wurde auf Antrag des Örtlichen Personalrates in einem intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bediensteten, Personalvertretung und Führungskräften des Thüringer Finanzministeriums einvernehmlich erarbeitet.

Unter alternierender Telearbeit versteht man die regelmäßige Arbeitsleistung teilweise in der Dienststelle und teilweise an einem festen häuslichen Arbeitsplatz. Der häusliche Arbeitsplatz wird vom Thüringer Finanzministerium dabei mit allen benötigten technischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Um für Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechbar zu sein und damit den dienstlichen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen, erbringen Bedienstete in alternierender Telearbeit an mindestens zwei Tagen pro Woche die Arbeit in der Dienststelle. Die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bediensteten. Derzeit nutzen 22 Bedienstete des Thüringer Finanzministeriums die Möglichkeit der häuslichen Telearbeit. Zukünftig sollen die Telearbeitsmöglichkeiten deutlich erweitert werden.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich von der alternierenden Telearbeit im Punkt des häuslichen Arbeitsplatzes. Bei diesem Modell können Bedienstete gelegentlich ganztags, aber auch stundenweise, außerhalb der Dienststelle im häuslichen Umfeld arbeiten, ohne dass dafür ein fester Arbeitsplatz installiert wird. Stattdessen werden den Bediensteten mobile Endgeräte, wie Laptops und Tablets zur Verfügung gestellt. Die Arbeit in Homeoffice ist auf 40 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, für 2021 gilt anteilig eine Höchstgrenze von 20 Arbeitstagen. Die Arbeit im Homeoffice wird für nahezu alle Beschäftigten im Thüringer Finanzministerium nutzbar sein.

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