Die Frage des lmpffortschritts beschäftigt nicht nur weite Teile der Bevölkerung, sie ist auch wesentliches Kriterium für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aller Ebenen. Um diesbezüglich den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechende Informationen bereitstellen zu können, hatte Thüringen in den Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz immer wieder die transparente und vollständige Bereitstellung der gemäß Paragraf 7 Corona-Impfverordnung erhobenen Daten eingefordert.
Nach langem Warten veröffentlicht das Robert Koch-Institut inzwischen ausführlichere Zahlen. Zudem läuft die Meldung der niedergelassenen Ärzte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mittlerweile stabil. Das gibt dem Thüringer Gesundheitsministerium die Möglichkeit, diese Daten aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Sie wurden den Thüringer Landräten und Landrätinnen sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern gestern erstmalig zur Kenntnis gegeben und sollen ab sofort regelmäßig einmal pro Woche veröffentlicht werden. Lediglich die Impfungen der Betriebsärzte und aus den Krankenhäusern sind noch nicht erfasst.
Die Übersicht zeigt zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Ursachen dafür dürften die bisher beschränkte Verfügbarkeit von Impfstoffen, die Nähe oder Ferne zu größeren Impfzentren, aber auch eine unterschiedlich hohe Impfbereitschaft sein. Frühere Untersuchungen zur allgemeinen Impfbereitschaft – unabhängig von Corona – hatten bereits auf eine unterschiedlich starke Impfbereitschaft in den verschiedenen Regionen hingedeutet.
Gesundheitsministerin Heike Werner erklärt: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Impfquote in allen Thüringer Regionen auf ein hohes Niveau zu bringen, um der Pandemie ihren Schrecken zu nehmen und sie letztlich in die Schranken zu weisen. Nur die Impfungen schützen vor Infektionen und vor schweren Krankheitsverläufen. Hierbei bitte ich ausdrücklich alle politischen Akteurinnen und Akteure um ihre Mitwirkung und Unterstützung. Dafür sind auch gemeinsame, ortsbezogene Impfkampagnen in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen denkbar.“
Hinweise zur Datenbasis:
Beigefügt finden Sie die durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen aufgeschlüsselten Impfquoten mit Stand vom 29. Juni 2021. Vergleichend konnte zudem der Stand vom 17. Juni 2021 ausgewertet werden, so dass auch eine Entwicklung der vergangenen zwei Wochen der einzelnen Impfquoten abgebildet werden kann.
Es sind geringfügige Abweichungen bei der Anzahl der erfassten Impfungen im Vergleich zum Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts festzustellen. Hintergrund ist, dass die Impfungen durch Betriebsärzte und Krankenhäuser auf Grund der Meldewege nicht sicher erfasst werden können. Die Abweichungen belaufen sich auf etwa 60.000 Impfungen (ca. 3,4 Prozent).
Darüber hinaus entstehen gewisse regionale Verzerrungen, da die Impfungen in den Impfstellen und Impfzentren gemäß Impfverordnung des Bundes nach Postleitzahlen, also Wohnort des Geimpften, erfasst werden. Die Impfungen der Hausärzte werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen technisch nur für den Standort der Praxis und nicht für den Wohnort des Geimpften erhoben. Trotz dieser Einschränkungen und der damit einhergehenden eingeschränkten Datenbelastbarkeit liefert die Übersicht wichtige Orientierungswerte.