Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) und Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) planen mit Unterstützung des Thüringer Wirtschaftsministeriums die Gründung einer Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG). Ziel der neuen Gesellschaft soll sein, für alle interessierten Thüringer Kommunen landesweit koordiniert geförderte Glasfasernetze zu planen und zu bauen. Darüber informierten KET, KEBT und Ministerium gestern (7. Juli 2021) auf einer Online-Informationsveranstaltung für alle Thüringer Kommunen.
Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland auch abseits der großen Ballungsräume voranzutreiben, hat der Bund das „Graue-Flecken“-Förderprogramm aufgelegt, das ab diesem Jahr umgesetzt werden soll. Seit Start der Breitbandförderung des Bundes in der vergangenen Legislaturperiode stellt der Bund für die Unterstützung des Breitbandausbaus aktuell rund 12 Milliarden Euro bereit. Für Thüringen wird von etwa 200.000 förderfähigen Haushalten im „Graue-Flecken“-Programm ausgegangen, die in den nächsten Jahren gefördert erschlossen werden könnten. Von dem Programm profitieren zunächst alle Endkunden, die derzeit über eine Downloadrate von weniger als 100 MBit/s verfügen. Unabhängig von dieser so genannten Aufgreifschwelle sind dabei sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Verkehrsknotenpunkte usw.) und Gewerbegebiete bereits heute auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.
„Allerdings: Die bisherige Umsetzung der Breitband-Förderprogramme in Deutschland ist zu kompliziert“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. „Von der ungerechtfertigten administrativen und finanziellen Belastung gerade strukturschwächerer Regionen ganz zu schweigen.“ Es habe sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand für die Kommunen riesig gewesen und der Ausbau trotz aller Bemühungen auf Landes- und Bundesebene zu langsam vorangegangen sei. „Die geplante neue Glasfasergesellschaft in kommunaler Hand könnte in dieser Situation dazu beitragen, die Prozesse zu beschleunigen und die bestehenden Förderprogramme besser und aus einer Hand abzuwickeln“, so der Minister.
Hinzu kommt: „Die Thüringer Glasfasergesellschaft hätte dann auch das Eigentum an der entstehenden Breitbandinfrastruktur und würde sich langfristig um deren Erhaltung und Vermarktung kümmern“, so der Verbandsvorsitzende des KET, Bürgermeister Frank Schmidt. „Zugleich wären auf diese Weise echte Synergien zwischen den verschiedenen Bauvorhaben möglich – mit anderen Breitband-, aber beispielsweise auch mit Mobilfunkprojekten“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der KEBT AG, Bürgermeister Sven Gregor.
„Es geht nicht um eine ‚Verstaatlichung‘ vorhandener Infrastrukturen, sondern geförderte, neu aufgebaute Glasfasernetze sollen in öffentlicher Hand errichtet und vermarktet werden“, machte der Minister deutlich. Dazu wird die TGG den Ausbau im sogenannten „Betreibermodell“ mittels Förderung durch Bund und Land umsetzen, bei dem das passive Glasfasernetz im Eigentum der zu gründenden TGG bleiben würde. Der Betrieb würde dann im Rahmen der üblichen Förderverfahren an private Telekommunikationsunternehmen ausgeschrieben werden.
Die zu gründende Gesellschaft soll zukünftig möglichst die gesamte Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat Thüringen übernehmen. Die Gesellschaft soll dabei auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen für Kommunen tätig werden, die für ihr Gebiet den Breitbandausbau vorantreiben wollen, dies aber nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen. Eine Pflicht, die Dienste in Anspruch zu nehmen, bestünde für Thüringer Kommunen nicht. Die Verbandsversammlung des KET und die Hauptversammlung der KEBT AG sollen in den kommenden Wochen über die Gründung einer landesweit tätigen Glasfasergesellschaft in kommunaler Hand abschließend entscheiden.