Thüringen: Nach den Herbstferien gilt Warnstufe 2 für Schulen

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Das Thüringer Kabinett hat aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens in Thüringen beschlossen, dass nach den Herbstferien eine weitere inzidenzunabhängige Sicherheitsphase an Thüringer Schulen gilt. Die Schulen sollen so einen erhöhten Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Das Bildungsministerium wird per Allgemeinverfügung für alle Schulen in Thüringen die Regeln der Warnstufe 2 in Kraft setzen.

Damit gelten zunächst vom 8. November bis zum 24. November 2021 folgende Grundregeln der Warnstufe 2:

·         Verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche. Schülerinnen und Schüler ohne 3G-Nachweis, die nicht am Testsystem in Schulen teilnehmen, sollen in gesonderten Lerngruppen lernen und müssen auch im Unterricht Maske tragen.

·         Maskenpflicht für:

o    Personal in Schulhaus und Unterricht

o    Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 im Schulhaus und Unterricht

o    Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 im Schulhaus

·         Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit Maske und 3G-Nachweis.

·         Befreiungsmöglichkeiten vom Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, die gleichzeitig nicht impfbar sind, sowie für lediglich erstgeimpfte Schülerinnen und Schüler.

·         Betretungsverbote für Personen mit Symptomen einer Coronainfektion (Regel gilt über alle Basis- und Warnstufen seit Schuljahresbeginn)

Sollte aufgrund der Pandemielage in bestimmten Kreisen die höhere Warnstufe 3 ausgerufen sein, gelten dort selbstverständlich die strengeren Regeln für die Warnstufe 3.

Einen kurzen Überblick über die Regeln gibt folgende Übersicht. https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-10-04_Corona-Regelungen_Schule.pdf

Erweiterte Regeln können an Schulen gelten, an denen konkrete Infektionsfälle aufgetreten sind.

Das Bildungsministerium wird die Regeln rechtzeitig zum Beginn der Schule nach den Herbstferien in Kraft setzen. Dazu wird die zum 7. November 2021 auslaufende aktuelle Allgemeinverfügung angepasst.

Für alle anderen Bereiche in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gelten die im Thüringer Frühwarnsystem festgelegten Regeln für die jeweiligen Warnstufen fort.

Autor: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport .

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