Der Landkreis Greiz hat heute (12. November 2021) eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am kommenden Montag (15. November) in Kraft tritt und bis einschließlich 14. Dezember gelten soll.
Mit der neuen Allgemeinverfügung wird u. a. angeordnet, dass für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die 2G- bzw. 3G+-Regel gilt, die 3G-Regel bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Teilnehmern und dass bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien die maximale Teilnehmerzahl auf 300 Personen begrenzt wird. Letzteres gilt nicht, wenn der Veranstalter ein Optionsmodell 2G oder 3G+ wählt.
Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier