Thüringen: Bundesstraßen bleiben weiter beim Land

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Der Freistaat Thüringen ist für insgesamt 5.621 km Bundes- und Landesstraßen zuständig, davon 1.485 km Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund (Stand 1.1.2017). Die Wahrnehmung der Auftragsverwaltung erfolgt gemeinsam mit der Verwaltung der Landesstraßen durch vier Straßenbauämter, obere Straßenbaubehörde ist das Landesamt für Bau und Verkehr.

Mit Beschlüssen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates vom Juni 2017 wurde gesetzlich festgelegt ist, dass der Bund spätestens ab 1. Januar 2021 die Verantwortung für die Autobahnen aus der bisherigen Auftragsverwaltung durch die Länder übernimmt. Dann gehen unter anderem Sach- und Betriebsmittel, Vertragsverhältnisse und Personal jeweils anteilig in ein zu gründendes Fernstraßenbundesamt und die zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes – eine GmbH – über. Diese übernimmt dann die Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und ggf. der Bundesstraßen.

„Wir haben alle Optionen sorgfältig abgewogen und uns im Ergebnis entschieden, dass Thüringen die Übertragung der Bundesstraßen an den Bund nicht beantragen wird“, sagte Birgit Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, nachdem die Prüfergebnisse für eine mögliche Übertragung der Auftragsverwaltung für Bundesstraßen vom Land auf den Bund nun vorliegen. „Bundesstraßen sind besonders bedeutend für die Erreichbarkeit der Thüringer Gemeinden. Wenn wir die Auftragsverwaltung an den Bund übertragen, haben wir keinen Einfluss mehr auf geplante Baumaßnahmen wie beispielsweise Ortsumfahrungen“, so Keller.

Die Prüfung zur Übertragung der Bundesstraßen war notwendig geworden, da gesetzlich festgelegt ist, dass der Bund spätestens ab 1. Januar 2021 die Verantwortung für die Autobahnen aus der bisherigen Auftragsverwaltung durch die Länder übernimmt. Eine noch zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes übernimmt die Verwaltung der Bundesautobahnen. Optional ist es möglich, dass Länder die Auftragsverwaltung für Bundesstraßen ebenfalls auf den Bund übertragen. Ein entsprechender Antrag muss bis zum 31. Dezember 2018 an den Bund gerichtet werden.

„Bundes- und Landesstraßen bilden ein gemeinsames Netz und tragen die Hauptlast des Regionalverkehrs. Sie sind zudem eng mit den Kreis- und Gemeindestraßen, den Anliegern und Versorgungsträgern verflochten. Bei möglichen Nutzungskonflikten ist eine schnelle Einigung nur möglich, wenn eine gemeinsame Verwaltung der Bundes- und Landesstraßen in räumlicher Nähe besteht. Wenn wir die Bundesstraßen an den Bund übertragen, berauben wir uns der Möglichkeit des schnellen Konfliktmanagements“, so Keller.

Für die Verkehrsministerin gibt es noch weitere Gründe, die gegen eine Übertragung der Auftragsverwaltung der Bundesstraßen sprechen. „Eine Bundesstraßenverwaltung des Bundes müsste erst noch aufgebaut werden, was sich negativ auf den Personalbestand der Thüringer Straßenbauverwaltung auswirken würde. Der Bund würde unsere Straßenbauexperten abwerben und wir verlieren wichtiges Know-How“, ergänzt Keller.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen beizubehalten, deckt sich auch mit den Interessen der Verbände und Gewerkschaften.

Die jährlichen Kosten des Landes für die Planung der Bundesstraßen betragen etwa 5,3 Millionen Euro, hinzu kommt der Personal- und Sachaufwand mit ca. 7,5 Millionen Euro. Keller stellte jedoch fest, dass die mögliche Einsparung die Nachteile der Abgabe der Auftragsverwaltung nicht aufwiegt.

Neben Thüringen planen auch alle anderen Flächenländer, die Auftragsverwaltung beizubehalten.

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