Thüringen reagiert mit weitreichenden Infektionsschutzmaßnahmen auf besorgniserregende Situation in den Krankenhäusern Ministerpräsident Bodo Ramelow, Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter haben heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Mit der neuen Verordnung wird der Kabinettbeschluss vom 23. November umgesetzt. Zudem wurde die Verordnung an die neue Gesetzeslage des Bundes angepasst.
Die Verordnung ist seit Mittwoch, 24. November 2021, um 23:59 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 21. Dezember 2021.
Der Verordnungstext wurde unter www.tmasgff.de/covid-19/verordnung veröffentlicht.
Unter www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen finden Sie zudem eine Übersichtstabelle zu den neuen Maßnahmen.