Freistaat stehen für die Jahre 2020 bis 2023 Bundesfinanzhilfen in Höhe von knapp 20 Millionen Euro für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung
„Es ist das erste Mal, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen speziell für Investitionen in den Radverkehr in der Fläche zur Verfügung stellt. Wir werden diese zusätzlichen Mittel dafür nutzen, Lücken in den Radverkehrsnetzen zu schließen und ein Radverkehrssystem aufzubauen, das den Radfahrenden ausreichend Verkehrssicherheit bietet. Das Interesse der Kommunen ist groß“, sagt die Thüringer Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij.
Bisher konnten Vorhaben von Thüringer Kommunen mit einem Fördervolumen von insgesamt fast vier Mio. € in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgenommen werden. Darüber hinaus liegen Anmeldungen für weitere Thüringer Vorhaben mit einem Förderumfang von insgesamt rund 24 Mio. € vor. Die betreffenden Kommunen wurden aufgefordert, bis Ende des Jahres ihre Förderanträge zu stellen. Nach der Prüfung der Anträge werden weitere förderfähige Vorhaben, die bis Ende 2023 realisiert und abgerechnet werden können, beim Bund zur Aufnahme in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ beantragt. Bis zum 31. März 2022 besteht zudem die Möglichkeit, weitere Maßnahmen für das Jahr 2023 anzumelden, sofern die zuwendungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss des Vorhabens bis zum Ende des Jahres 2023 vorliegen. Auf Grund der zahlreichen Förderanmeldungen kann davon ausgegangen werden, dass Thüringen die bereitstehenden Mittel vollständig abrufen kann.
„Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bis 2023 werden nicht alle notwendigen Investitionen in das Radwegenetz erfolgt sein. Weitere Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele gerade im Verkehrssektor bleiben notwendig. Daher erwarte ich von der neuen Bundesregierung eine baldige Entscheidung zur Fortführung des Programms mit verbesserter Mittelausstattung über 2023 hinaus“, appelliert Ministerin Karawanskij.
Hintergrund
Der Bund hat mit den Ländern im Dezember 2020 eine Vereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage bis 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr mit einer Gesamthöhe von 657 Mio. € gewährt werden. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes werden dem Freistaat Thüringen bis 2023 insgesamt rund 20 Mio. € zusätzlich für Investitionen in die flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.
Insbesondere der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen steht im Mittelpunkt des Programms. Darüber hinaus sind Abstellanlagen für Fahrräder und betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr förderfähig. Der Regelfördersatz beträgt in Thüringen 75 %. Strukturschwache Regionen und finanzschwache Kommunen können sogar bis zu 90 % Förderung erhalten.
In Thüringen werden die Mittel aus dem Sonderprogramm in Anlehnung an die bereits bestehende Richtlinie des Landes zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur an die Kommunen ausgereicht. Maßnahmen können von Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen noch bis zum 31. März 2022 für das Jahr 2023 beim Landesamt für Bau und Verkehr angemeldet werden.
Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr verfügbar.