Lehrveranstaltungen an den Thüringer Hochschulen werden in der zweiten Semesterhälfte im kommenden Jahr wieder überwiegend digital stattfinden müssen. Davon geht Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee aus. „Mit dem neuen Omikron-Virus wird sich das Pandemiegeschehen nach Einschätzung aller Experten noch einmal beschleunigen“, sagte der Minister. „Darauf müssen wir auch im Bereich der Hochschulen reagieren. So unerfreulich das ist und so wenig wir alle uns das gewünscht hätten, muss künftig wieder ein größerer Teil der Vorlesungen und Seminare im Onlineformat abgehalten werden.“ Das konkrete weitere Vorgehen wollen Wissenschaftsministerium und Thüringer Landespräsidentenkonferenz bei einem Treffen am 5. Januar 2022 besprechen.
Nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes gilt an allen Thüringer Hochschulen die 3G-Regel für sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie grundsätzlich auch für den Zutritt zu allen Gebäuden und Verpflegungseinrichtungen. Im Rahmen der Landesverordnung entscheiden die Hochschulen eigenständig über Art und Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen. Bei dem Treffen Anfang Januar mit den Hochschulleitungen wolle man die Erfahrungen und Einschätzungen der einzelnen Hochschulen zur momentanen Lage zusammenführen und ein landesweit möglichst einheitliches Vorgehen für die nächsten Monate sicherstellen, sagte Tiefensee. Allerdings bleibe es dabei, dass die Letztentscheidung über die Umsetzung der einzelnen Lehrangebote bei den Hochschulen liege.
Im Zusammenhang mit der Abstimmung zum weiteren Vorgehen werde das Wissenschaftsministerium, wie angekündigt, mit den Hochschulen auch die Frage einer Verlängerung der Regelstudienzeit erörtern, kündigte Tiefensee an. Um festzustellen, ob eine pauschale Regelung notwendig sei – schon nach jetzigem Stand kann jederzeit eine individuelle Regelstudienzeit-Verlängerung beantragt werden – wolle man von den Hochschulen insbesondere wissen, wieviele Lehrveranstaltungen im laufenden Semester aufgrund der neuen Corona-Bedingungen ausfallen müssen oder nicht in angemessener Weise weiter durchgeführt werden können. „Auf dieser Grundlage werden wir dann zügig entscheiden.“
Hintergrund
Seit 2017 und bis 2025 stellt das Wissenschaftsministerium im Rahmen der „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich“ mehr als 32,5 Millionen Euro speziell für die Digitalisierung an den Thüringer Universitäten und Fachhochschulen bereit.
Zur Flankierung der digitalen Lehre hat das Land zudem ein befristetes Programm aufgelegt, mit dem psychosoziale Folgen eines überwiegend auf Online-Formaten beruhenden Studiums aufgefangen werden sollen. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Hochschulen gut zwei Millionen Euro, um damit z.B. Mentoren- und Tutorenprogramme, Brückenkurse und zusätzliche Unterstützungsangebote zu finanzieren. Geplant ist zudem eine Ausweitung psychosozialer Beratungsangebote für die Studierenden. Anlass für das Programm war u.a. eine Corona-Sonderbefragung von insgesamt rund 28.000 Studierenden in ganz Deutschland durch das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), deren Ergebnisse auf der diesjährigen Landeswissenschaftskonferenz im September vorgestellt wurden. Hier zeigte sich u.a., dass Studierende digitale Prüfungsformate eher kritisch sehen und sich Lernrückstände gebildet haben.