Gera: Freitag, der 13. am Hauptbahnhof

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Der 13. Mai – ein kalendarischer Freitag – war fast vorüber, ehe ein augenscheinlich Minderjähriger kurz vor Mitternacht alleine im Hauptbahnhof unterwegs war. Reiseabsichten konnte er den Beamten nicht darlegen. In seiner Gesprächsbereitschaft zeigte er sich zudem sehr reserviert. Eine Überprüfung ergab auch den Grund dafür, denn der Jugendliche war als vermisste Person zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben, da er seine Wohneinrichtung auf eigene Faust verlassen hatte und dieser fernblieb. Der Junge konnte nach Abschluss aller Maßnahmen durch die Polizei dorthin zurückgebracht werden.

Am gestrigen Samstag wurde ein 40-jähriger Deutscher in einer Regionalbahn, auf dem Weg zum Hauptbahnhof Gera, durch die Bundespolizei kontrolliert. Im Zuge einer fahndungsmäßigen Überprüfung wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der bayrischen Justiz vorliegt, da die Person wegen in der Vergangenheit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Der 40-Jährige wurde daraufhin festgenommen. Über Umwege konnte er die knapp 3.500 Euro Geldstrafe auftreiben, sodass die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen nicht zur Umsetzung kam. Dass der Mann aus seiner Verurteilung gelernt hat, widerlegte er postwendend. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine Cannabisblüte sowie Hanfsamen, für die er keine medizinische Notwendigkeit begründen konnte. Bevor er die Dienststelle verlassen konnte, handelte er sich somit eine weitere Strafanzeige im Wirkungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes ein. Darüber wurde die Justiz im Anschluss in Kenntnis gesetzt.

Zum Durchatmen kam die Bundespolizei am Geraer Hauptbahnhof nicht, denn kurze Zeit später machte sich ein 23-Jähriger lautstark auf dem Bahnhofsvorplatz bemerkbar, indem er die Streife mit ehrverletzenden Worten beleidigte. Da der junge Deutsche bereits am Vormittag mit der Polizei zu tun hatte und des Bahnhofes verwiesen worden ist, sind seine Personalien bekannt. Auch er muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Mit den Regeln des guten Anstands nahm es ein weiterer Reisender in diesem Bahnhof ebenfalls nicht ganz genau. Trotz eines vorhandenen Hygienecenters urinierte der 40-jährige Mann öffentlichkeitswirksam an den Nordeingang der Verkehrsstation. Dieses Verhalten wurde mit einer Geldbuße von 35 Euro belangt. Im Vergleich zu diesem Betrag wäre der Gang in das kostenpflichtige öffentliche WC ein Schnäppchen gewesen.

Quelle.

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