Grundsteuerreform: Finanzministerin empfiehlt MeinElster-Account anzulegen

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Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren. Die Registrierung und das Benutzerkonto sind kostenlos.

Nachdem die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat versandt worden sind, erreichen die Finanzverwaltung gehäuft Anfragen zur Erklärungsabgabe. „Einige möchten die Vordrucke sehen oder die Online-Eingabe der Daten schon einmal durchspielen, andere wollen die Erklärung schon jetzt bei ihrem Finanzamt einreichen“, fasst Heike Taubert zusammen.

Sie stellt noch einmal klar: „Die Erklärungsabgabe ist erst ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Der erste Schritt für die Erklärungsabgabe über ELSTER ist das Anlegen eines Benutzerkontos. Wer gut vorbereitet sein will, sollte sich schon jetzt registrieren, um ab dem 1. Juli die Daten ohne Verzögerung eingeben zu können.“ Auch die Papiervordrucke, die nur in besonderen Härtefällen verschickt werden, stehen erst ab Mitte Juni 2022 zur Verfügung.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Wer bereits über ein Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Wer selbst nicht über die Möglichkeit oder Fähigkeit verfügt, ein Benutzerkonto bei ELSTER anzulegen, kann sich auch von Angehörigen helfen lassen und darf deren Benutzerkonto zur Einreichung der Erklärung verwenden.

Quelle

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