Saalfeld: Lichtverschmutzung soll vermindert werden

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Der Stadtrat tagte

Eine Richtlinie zur Orientierung zwecks öffentlicher wie privater Beleuchtung während der Nachtstunden wurde den Stadträten vorgestellt. Ziel ist es, die Lichtverschmutzung in Saalfeld zu mindern. Der Richtlinie stimmte der Stadtrat geschlossen zu. Lichtverschmutzung bezeichnet die Verstärkung des natürlichen Umgebungslichts durch künstliche Lichtquellen, die als störend empfunden werden kann. Die Richtlinie enthält Empfehlungen zum standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlichem Licht und gilt für das gesamte Stadtgebiet Saalfeld/Saale gleichermaßen.

Um den Bereich Rudolstädter Straße und Graba II zu erschließen, muss der vorhandene Abwasserkanal des ZWA bis 2023 neu gebaut werden. Ein grundhafter Ausbau der Straße „Am Watzenbach“ steht deshalb für spätestens 2023 auf dem Plan. Für das Vorhaben sind rund 900.000 EUR einkalkuliert. Um die Kosten gering zu halten, handelt es sich um eine gemeinschaftliche Baumaßnahme der Stadt Saalfeld/Saale, dem ZWA und der Saalfelder Energienetze. Vorgesehen ist die Verlegung von Medien, zudem sollen Mischwasserkanal und Straßenbeleuchtung errichtet werden. Die gesamte Anliegerstraße wird in bituminöser Bauweise erneuert.

Der Saalfelder Stadtrat gibt vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung seitens der Thüringer Aufbaubank grünes Licht für den Ausbau des Kur- und Erholungswaldes bei Kostenerhöhung. Die überarbeiteten Baukosten werden mit 728.000 EUR brutto veranschlagt, die Baunebenkosten mit 166.000 EUR und die Gesamtkosten mit ca. 894.000 EUR brutto. Die zusätzliche Finanzierung des kommunalen Eigenanteils wird durch eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt – ermöglich durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Saalfelder Bäder GmbH – abgesichert.

Beschlossen wurde zudem die Erstreckungssatzung für die Gebiete Reichmannsdorf und Schmiedefeld. Nach der Eingemeindung in 2019 wird damit nun auch das Ortsrecht der vormals eigenständigen Gemeinden Reichmannsdorf und Schmiedefeld mit dem der Stadt Saalfeld/Saale harmonisiert, sodass nun im gesamten Saalfelder Stadtgebiet das gleiche Stadtrecht gilt. Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung zur Hauptsatzung. Die Änderungen betreffen u. a. die Einfügung eines Paragrafen zu Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen sowie die Festschreibung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Neugeregelt wurde auch die Bekanntmachung von Tag, Ort und Zeit sowie der Tagesordnung von Stadtrat und Bauausschuss. Diese erfolgt mit Inkrafttreten der Änderungssatzung nicht mehr als Anzeige in der OTZ, sondern online auf saalfeld.de.

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