Thüringen: Pumpspeicherwerke stabilisieren die Stromnetze

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Energieministerin Siegesmund: Die Speicher stabilisieren das Netz – Bund muss Rahmen dafür stärken Mit einem Besuch im größten Pumpspeicherwerk (PSW) Deutschlands in Goldisthal unterstreicht Energieministerin Siegesmund deren Bedeutung für die Energiewende

„Unsere Pumpspeicherwerke stabilisieren das Netz und sind deshalb unverzichtbar. Allein in Thüringen steht ein Viertel der deutschen PSW-Speicherkapazität. Für den Ausbau der Kapazitäten sollte auch deren Bau im überragenden öffentlichen Interesse sein. Das hat der Bundesgesetzgeber für den Ausbau der Erneuerbaren mit dem Osterpaket beschlossen. Aber nur mit der gleichen Einstufung für Speicher wird eine verlässliche grüne Infrastruktur rund“, so Energieministerin Siegesmund.

Die Zunahme schwankender Stromeinspeisungen (je nach Ertrag von Wind- und Sonnen-Energie) erfordert einen Ausbau von Stromnetzen, aber insbesondere auch von Stromspeichern. Diese können Schwankungen zwischen Stromerzeugung und -bedarf ausgleichen und damit eine stabile und zuverlässige Versorgung mit elektrischer Energie gewährleisten. Deshalb hat sich Thüringen regelmäßig und schließlich erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt, Hemmnisse für das Errichten und den Betrieb von Pumpspeicherwerken Stück für Stück zu beseitigen. PSWe sind jetzt beim Strombezug von der Stromsteuer sowie von allen Umlagen befreit, die auf den Stromverbrauch entfallen.

„Unser Drängen auf mehr Wirtschaftlichkeit hat sich bereits ausgezahlt“, so Energieministerin Siegesmund, „Da geht aber noch mehr. Wir brauchen einen guten und verlässlichen Rechtsrahmen, die konsequente Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinie und schließlich auch die Entlastung von allen Letztverbraucherabgaben inklusive Netzentgelten.“

Hintergrund:

Thüringen stellt mit 1.526 MW ein knappes Viertel der deutschen Pumpspeicherleistung von gut 6.565 MW und damit einen überproportional großen Anteil.  Neben Goldisthal gibt es in Thüringen außerdem noch die Pumpspeicherwerke Hohenwarte I und II, Bleiloch und Wisenta.

Mit der letzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Bund klargestellt, dass Speicher weder Energieerzeuger noch -verbraucher sondern als Energiespeicher gezielt einzeln zu definieren sind. Damit wurde eine wichtige Forderung der Energiespeicherbranche erfüllt, die insbesondere die weitestgehende Befreiung von Netzentgelten nach sich zieht.

Weitere Potentiale für Pumpspeicherwerke finden sich im Thüringer Pumpspeicherkataster.

Quelle

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