Die Stadt Jena verschickt Bußgeldbescheide an Mitarbeitende von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Stadt Jena, die keinen nachgewiesenen Impfschutz gegen das SARS-Cov-2-Virus besitzen. Damit setzt die Stadt Jena die gesetzlichen Regelungen des Bundes um.
Auf Anfrage wurde der Stadtverwaltung vom Thüringer Landesverwaltungsamt rechtsaufsichtlich mitgeteilt, dass die gesetzlichen Regelungen auch dann umzusetzen sind, wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft. Eine Ermessensausübung ist im Gesetz dazu nicht vorgesehen. Insofern wird sich die Stadtverwaltung an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen halten, der bis hin zum Bundesverfassungsgericht überprüft ist.
Bußgeldbescheide zeitnah verschickt – Zahlung erst zum 1. März 2023
An 654 betroffene Mitarbeitende von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Stadt Jena werden folglich Bußgeldbescheide verschickt. Um den betroffenen Personenkreis zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel nicht unverhältnismäßig durch die Bußgelder zu belasten, ist durch die Stadtverwaltung vorgesehen, dass die Zahlungspflicht erst zum 1. März 2023 datiert und eine Frist von vier Wochen bis zum Monatsende des Monats März 2023 benannt wird.
Keine Betretungsverbote
Weitergehende Aktivitäten, etwa Betretungsverbote für medizinische und Pflegeeinrichtungen, wird es aufgrund der zeitlichen Befristung des gesetzlichen Rahmens zum Jahresende nicht geben.