Die städtische Kämmerei setzt seit letzter Woche die verfassungsgemäße Neuberechnung des bundesgesetzlichen Zinssatzes der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2019 um. Aufgrund der komplexen, manuellen Berechnung und des zu berücksichtigenden Zeitraums wird die Bearbeitung der Gewerbesteuerzinsbescheide einige Zeit in Anspruch nehmen. Die geänderten Bescheide werden in allen offenen Fällen an die Betroffenen übermittelt. Hierfür ist kein separater Antrag erforderlich. Die Stadtverwaltung Gera bittet daher, von Fragen zum Verbleib sowie dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 Prozent für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der darauffolgende, vom Bundesgesetzgeber beschlossene neue Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat, das entspricht 1,8 Prozent pro Jahr.
Wer auch außerhalb Deutschland nach Unterstützung bei den Steuerbescheiden sucht, sollte sich hier informieren: https://billup.at/