Eine 36-Jährige erschien Montagvormittag auf der Hildburghäuser Zulassungsstelle. Im Ergebnis des Termins wurde ihr Kennzeichen entstempelt. Ein Mitarbeiter untersagte der Dame die Weiterfahrt, was diese jedoch ignorierte. Sie fuhr bis zu ihrer Wohnanschrift. Hier wurde sie jedoch von der alarmierten Polizeistreife in Empfang genommen und kontrolliert. Die Dame muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.