Handfest endete eine Streitigkeit zwischen einem Bestatter und einen Auftraggeber. Uneinigkeit herrschte über die Leistung des Bestatters, was einen 33-Jährigen erboste. Die Differenzen beider Parteien gipfelten in ein Hausverbot, welches der Bestatter dem Beschwerdeführer für seine Geschäftsräume aussprach. Seinen Widerwillen äußerte der 33-Jährige mit einem Schlag gegen den Geschädigten, welcher hierdurch leicht verletzt wurde. Das Verhalten des Täters wurde durch den Bestatter gegenüber den Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser beanzeigt, welche die Ermittlungen wegen des Verdachtes der Körperverletzung aufgenommen haben.