Die untere Wasserbehörde der Stadt Jena informiert, dass am 30.06.2023 die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern auf dem Stadtgebiet Jenas in Kraft tritt. Betroffen davon sind alle Fließgewässer, Standgewässer und Quellen mit Ausnahme der Saale.
Verboten ist ab dann generell das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern, sowohl mit Schöpfgefäßen als auch mit Pumpen. Alle dafür erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse werden für die Zeit der Gültigkeit der Allgemeinverfügung widerrufen. Nur das Schöpfen von Wasser zum Tränken von Vieh sowie die Entnahme von Wasser zu Löschzwecken durch die Feuerwehr bleibt zulässig.
Ausgenommen von den Verboten ist auf Grund der gesteuerten Wasserzuführung aus den Saaletalsperren derzeit noch die Wasserentnahme aus der Saale. Die untere Wasserbehörde weist jedoch darauf hin, dass zum Entnehmen von Wasser mittels Pumpe eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.
Schutz des Ökosystems Wasser
Das Entnahmeverbot soll das Ökosystems Wasser als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Kleinstlebewesen schützen, das durch dauerhaft niedrige Wasserstände oder dem Trockenfallen von Gewässern erheblich geschädigt und nachhaltig gestört wird.
Die untere Wasserbehörde wird in den kommenden Wochen Vorortkontrollen durchführen und kann bei Feststellung der Missachtung des Entnahmeverbotes auch Bußgelder verhängen.
Allgemeinverfügung gilt bis 31.10.2023
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis 31.10.2023. Sollte sich zwischenzeitlich die Lage durch das Auftreten ergiebiger Niederschläge entspannen, kann das Entnahmeverbot auch früher aufgehoben werden. Anderenfalls besteht bei weiter anhaltender Trockenheit auch die Möglichkeit, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verlängern. Die Stadtverwaltung Jena wird rechtzeitig darüber im Amtsblatt, in der Presse sowie auf der Internetseite informieren.