Für die Erstaufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden prüft der Freistaat Thüringen die Anmietung eines geeigneten Bestandsobjekts in Thüringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden – auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens – keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Mietvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.
- Eckdaten zum gesuchten Mietobjekt
Für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung wird ein Bestandsobjekt mit ca. 3.500 m² für die Wohnnutzung und ca. 600 m² Büronutzung zzgl. verschiedener Nebenflächen samt eingefriedetem Außengelände gesucht. Das Mietobjekt muss in Thüringen gelegen sein und über eine gute Anbindung an das Straßenverkehrsnetz sowie den ÖPNV verfügen. Zudem sollen sich Einrichtungen des täglichen Lebens in der Nähe befinden. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem Exposé mit ausführlichen Bedarfsanforderungen, das unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden kann:
- Vorgesehener Mietbeginn / Vertragslaufzeit
Vorgesehener Mietbeginn ist der nächstmögliche Zeitpunkt. Das Mietverhältnis soll für 5 Jahre fest abgeschlossen werden. Für die Zeit nach Ablauf der Mietzeit sollen Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
- Die Angebotsabgabe wird bis zum 22.09.2023 an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erbeten.
- Die eingehenden Angebote werden voraussichtlich bis zum 30.10.2023 geprüft.