Schloss Reinhardsbrunn: Ideenwettbewerb endet am 6. Oktober

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Noch bis 6. Oktober sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Ideen für die Zukunft von Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn einzureichen. Das Ziel ist, möglichst viele Anregungen und Impulse aus vielen Teilen der Gesellschaft zu erhalten.

In einem mehrstufigen Prozess strebt der Freistaat neue Nutzungen für die Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn an.

Ausschreibung der Aufgabenstellung online verfügbar

Die Einreichungsfrist für die Beiträge mit dem Betreff „Nutzungsideen Reinhardsbrunn“ endet am 6. Oktober 2023, um 14 Uhr. Die Abgabe der Beiträge ist persönlich oder schriftlich per Post (Datum Poststempel 06.10.23) bei der LEG Thüringen, Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung möglich oder die Beiträge können per E-Mail unter reinhardsbrunn@leg-thueringen.de eingereicht werden.

Die Aufgabenstellung einschließlich aller relevanten Dokumente ist seit Anfang September unter dem Link http://www.leg-thueringen.de/fileadmin/user_upload/leg_portal/downloads/reinhardsbrunn/aufgabenstellung_verfahren_zur_nutzungsideenfindung.pdf abrufbar.

Im Jahr 2021 gelang dem Freistaat Thüringen ein bundesweit einmaliger Erfolg durch die gelungene Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn. Im Laufe des Jahres 2023 hat der Freistaat unter der Federführung der Thüringer Staatskanzlei den mehrstufigen und partizipativen Prozess zur Entwicklung einer nachhaltigen, denkmalgerechten und kostenneutralen Nutzung für Schloss und Park Reinhardsbrunn eingeleitet. Die Ideensammlung bildet hierbei die erste Stufe. Die eingereichten Ideen werden von einer breit besetzten Fachjury bewertet. In einer zweiten Stufe sollen die ausgewählten Ideen vertieft dargestellt und ausgearbeitet werden. Am Ende tagt die Fachjury erneut, um aus diesen Vorschlägen diejenigen auszuwählen, für die schlussendlich ein passender Nutzer gesucht werden soll. Mit Beendigung des Prozesses gibt es ein oder auch mehrere Nutzungskonzepte, die in Reinhardsbrunn realisiert werden könnten.

Der gesamte Prozess wird von drei Ministerien innerhalb der Landesregierung betreut: Das Thüringer Finanzministerium repräsentiert den Freistaat als Eigentümer von Schloss und Park nach der Enteignung. Die laufenden Sicherungs- und Sanierungsarbeiten werden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr durchgeführt. Die Gesamtkoordination des Prozesses obliegt der Staatskanzlei, welche die Landesentwicklungsgesellschaft LEG beauftragt hat, den Prozess zu managen.

Quelle

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