Thüringen: Mehr als 4 Millionen Euro Erbe gingen an den Freistaat

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Der Freistaat Thüringen wurde im vergangenen Jahr in 850 Fällen als Erbe festgestellt. Das ist die höchste Zahl an neuen Fiskalerbschaften seit 1991. Damals waren es nur 17 Fälle. Seitdem ist die Zahl deutlich angestiegen und hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt. Waren es im Jahr 2008 noch 367 Fälle, wurde das Land in 2022 in 819 Fällen und in 2021 in 784 Fällen Erbe.

In 2023 sind insgesamt rund 4.085.360 Euro aus Fiskalerbschaften in die Landeskasse geflossen. Das ist mehr als im Jahr 2022 (3.572.765 Euro). Vielfach resultieren die Einnahmen dabei auch aus Fiskalerbschaften, die dem Freistaat bereits in zurückliegenden Jahren zugefallen sind.

Die Feststellung des Fiskus als Erbe wurde in 2023 in zehn Fällen widerrufen. In diesen Fällen war der Freistaat verpflichtet, insgesamt 77.743 Euro aus Fiskalerbschaften früherer Jahre an die wahren Erben auszuzahlen. „Taucht ein gesetzlicher oder testamentarischer Erbe auf, der bisher nicht berücksichtigt wurde, weil er nicht bekannt war, dann hat dieser einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Herausgabeanspruch des wahren Erben verjährt erst nach 30 Jahren. Wurde der Nachlass in solchen Fällen bereits verwertet, muss der Freistaat die vereinnahmten Erlöse abzüglich der daraus getilgten Verbindlichkeiten und der sonstigen Aufwendungen auszahlen.

Die Kosten für die Verwaltung und Verwertung der Fiskalerbschaften sind zusammen mit den Auszahlungen, die an die erst nachträglich bekanntgewordenen Erben geleistet wurden, im vergangenen Jahr auf rund 2.102.787 Euro gestiegen. Im Jahr 2022 waren es noch 1,9 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für Personal und den Verwaltungsaufwand. „Deshalb lohnt sich die Feststellung als Erbe für den Freistaat in den allermeisten Fällen nicht. Werthaltige Nachlässe kommen nur sehr selten vor, überwiegend erbt das Land überschuldete Nachlässe, die mit hohem Personal- und Kostenaufwand abgewickelt werden müssen. Insbesondere da, wo baulich desolate Gebäude gesichert werden müssen, weil sich über Jahre hinweg kein Käufer findet“, so Taubert.

Im Jahr 2023 erbte der Freistaat Thüringen 577 Flurstücke oder Anteile an solchen. Das sind deutlich mehr als noch im Jahr 2022 (337). Hinzu kommen außerdem 286 Flurstücke bzw. Anteile an diesen aus Fiskalerbschaften früherer Jahre, von denen der Freistaat erst im Jahr 2023 erfahren hat. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen befinden sich gegenwärtig noch fast 4.900 Flurstücke, die verwaltet und veräußert werden müssen.

Im Rahmen der Abwicklung einer Nachlasssache ist das Landesamt zwar bestrebt, die geerbten Flurstücke nach Möglichkeit umgehend zu veräußern, um mit den Erlösen die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen. In vielen Fällen gelingt das aber erst nach Jahren, da vor allem die bebauten Flurstücke wegen des baulichen Zustandes der aufstehenden Gebäude und ihrer Überschuldung nur schwer verkäuflich sind. 380 Flurstücke oder Anteile an solchen konnten im Jahr 2023 verkauft werden oder wurden zwangsversteigert. Viele dieser Flurstücke hatte der Freistaat Thüringen über mehrere Jahre im Bestand.

Neben Grundstücken fallen auch Geldvermögen, Fahrzeuge oder sonstiges bewegliches Vermögen wie Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, aber auch Wertpapiere oder ganze Unternehmen als so genannte Nachlassgegenstände an. Mitgeerbt wurden auch im vergangenen Jahr u.a. ausstehende Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, nicht beglichene Mietschulden, rückständige Grundsteuerforderungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen hat.

Immer häufiger schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Erbschaften aus. „Das liegt in der Regel an den hohen Schulden, die sonst mitgeerbt werden“, erläutert Finanzministerin Taubert. Entsprechend erbt der Freistaat diese Schulden, denn er kann die Erbschaften nicht ausschlagen.

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