LK Sonneberg: Bezahlkarte für Asylbewerber soll „unverzüglich“ eingeführt werden

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Im Landkreis Sonneberg wird unverzüglich eine Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Grundlage hierfür ist ein am 28. Februar 2024 mehrheitlich gefasster Beschluss des Kreistages Sonneberg auf Vorlage der Verwaltung.

Die Bezahlkarte soll eine Reihe von Kriterien erfüllen. Hierzu zählt insbesondere, dass keine Überweisung ins In- und Ausland möglich ist und dass die Nutzung auf das Gebiet des Landkreises Sonneberg beschränkt ist. Auch soll die Bargeldabhebung nur im Kreisgebiet sowie monatlich in Höhe von maximal 50,00 Euro pro Person möglich sein.

Mit welchem Anbieter und zu welchen Konditionen dies konkret erfolgt, wird ein Vergabeverfahren ergeben, welches die Kreisverwaltung nun unverzüglich durchführt und welches voraussichtlich eine Einführung zum 1. Mai 2024 ermöglichen wird. Mit dem Dienstleister soll vorerst ein Ein-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden, um sich gegebenenfalls zukünftig einer gemeinschaftlichen, landesweiten Lösung anschließen zu können.

Eine Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richtet sich nach dem Personenkreis der entsprechenden Leistungsempfänger. Ende Januar 2024 befanden sich im Landkreis Sonneberg 243 Asylbewerber in eigener Zuständigkeit im Leistungsbezug.

Das Landratsamt Sonneberg beschäftigte sich auf Anweisung von Landrat Robert Sesselmann bereits seit Herbst 2023 mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, unterbrach seine eigenen Anstrengungen jedoch zwischenzeitlich für eine im Raum stehende landeseinheitliche Umsetzung. Da mit fortschreitender Zeit zunehmend unklar war, ob und wann eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber durch den Bund bzw. den Freistaat Thüringen eingeführt wird, hatte die Sonneberger Kreisbehörde nunmehr dem Beispiel der Landkreise Greiz, Eichsfeld und Schmalkalden-Meiningen folgend, ihre eigenen Anstrengungen in der Sache wieder aufgenommen.

Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Bürgergeldempfänger

Neben einer Bezahlkarte im Asylbereich hat der Kreistag Sonneberg die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls beauftragt, Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Asylbewerber und Bürgergeldempfänger zu schaffen. Hierbei soll das Landratsamt mit dem Jobcenter, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie sozialen Trägern kooperieren. Ein in der Tagesordnung der Kreistagssitzung folgender Antrag der AfD-Fraktion, der die Etablierung von Arbeitsgelegenheiten allein für erwerbsfähige Asylbewerber vorsah, wurde aufgrund des zuvor gefassten Beschlusses zurückgenommen.

Ziel der vom Kreistag beschlossenen Arbeitsgelegenheiten soll es sein, Asylbewerber und Bürgergeldempfänger durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Im Falle von Asylbewerbern soll auch deren Integration gefördert und deren sprachlichen Kenntnisse verbessert werden. Die Tätigkeiten sollen im öffentlichen Interesse liegen und dürfen reguläre Arbeitsverhältnisse nicht verdrängen oder beeinträchtigen. Mögliche Bereiche der Arbeitsgelegenheiten können Soziales, Kindertagesstätten, Schulen, Kinder und Jugend, Vereine, Natur-, Tier- und Umweltschutz oder öffentliche Einrichtungen sein.

Im Hinblick auf den Kreistagsbeschluss verweist das Landratsamt darauf, dass seit längerer Zeit bereits Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen des Landkreises durchgeführt und bezahlt werden. Dies betrifft in erster Linie Reinigungs- oder Malerarbeiten in Gemeinschaftsunterkünften des Kreises, die durch interessierte erwerbsfähige Asylbewerber übernommen werden. Hierfür gab der Landkreis Sonneberg im Haushaltsjahr 2023 beispielsweise rund 3.500 Euro aus.

Landrat Robert Sesselmann betont abschließend, dass die wichtigste Aufgabe im Bereich der Migration die zielgerichtete und schnelle Vermittlung der Flüchtlinge in den ersten Arbeitsmarkt sein muss. „Ein entscheidender Faktor ist hierbei das Erlernen der deutschen Sprache. Umso bedauerlicher ist es, dass die Mittel für Sprachkurse von Flüchtlingen im aktuellen Bundeshaushalt gekürzt wurden“, erklärt der Landrat abschließend.

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