Anhörung ist jetzt auch online möglich
Bislang konnten sich Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungswidrigkeiten nur schriftlich mittels des Anhörungsbogens aus Papier äußern. Ab sofort ist eine Erwiderung per Online-Verfahren für „falsches Parken“, „zu schnelles Fahren“ oder sonstige Ordnungswidrigkeiten möglich. Denn auf dem Anhörungsbogen ist seit Februar ein verfahrensbezogener QR-Login-Code aufgedruckt. Mit diesem erhält man Zugang zum Anhörung-Online-Portal, auf dem die Stellungnahme online erfolgen kann und der Verstoß und die gefertigten Bilder eingesehen werden können.
Der Service der Online-Anhörung ist gebührenfrei und erspart die bei einer schriftlichen Antwort anfallenden Portokosten. Durch eine SSL-Verschlüsselung wird gewährleistet, dass die eingegebenen Daten sicher übertragen werden. Es werden keine persönlichen Daten vor bzw. nach dem Logout gespeichert. Der ausgefüllte Anhörungsbogen wird direkt an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Akzeptiert man die Ordnungswidrigkeit für „falsches Parken“ oder „zu schnelles Fahren“, ist im Portal auch die direkte Übernahme der Zahldaten für das Online-Banking mittels weiteren QR-Codes möglich.
Auch auf den „Knöllchen“ ist ein QR-Code für das Zahlverfahren abgedruckt.
Dieser Service soll fehlerhafte Angaben bei der Überweisung vermeiden und so das Bezahlen für die Bürger vereinfachen.
Externer Link zum Portal: https://anhoerung-online.de/suhl/HomeMandant